Consul hat geschrieben : ↑ So 4. Mai 2025, 00:10
[Der Verfassungsschutz] hat nicht mehr veröffentlicht als eine dürftige
Presseerklärung.
"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes."
Quelle:
https://www.verfassungsschutz.de/Shared ... 05-02.html
Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek weist mit Recht darauf hin, dass die
deskriptive Unterscheidung zwischen [meine Wortwahl]
dem deutschen Staatsvolk als politischem Volk und
dem deutschen Stammvolk als ethnischem Volk keineswegs
per se verfassungswidrig ist. Verfassungswidrig ist es hingegen, diejenigen Mitglieder des deutschen Staatsvolkes zu rechtlich nicht gleichgestellten Bürgern 2. Klasse zu erklären, die keine Mitglieder des deutschen Stammvolkes (keine deutschstämmigen Deutschen) sind.
"Unter Volk versteht demnach der Verf. das, was man in der Staatswissenschaft so zu nennen pflegt, die Bürger eines Staates. Wir wollen es für den Augenblick der Kürze willen Staatsvolk heißen. Bei dem obigen Begriffe von Nation aber ist die staatswissenschaftliche und die geschichtliche Bedeutung des Wortes Volk mit einander vermengt; die Nation im Sinne des Verf. ist bald das historische Volk, bald die Einwohnerschaft eines großen Staates oder Staatensystems. Wie nämlich die Erde in gewisse kenntliche Abschnitte, d. h. in Länder, so erscheint die Menschheit im Laufe der Zeit in viele große und kleine Gruppen getheilt, deren Ursprung über die geschichtliche Erinnerung hinaufreicht. Viele kleine Gruppen, die schon als Staaten im Kindesalter betrachtet werden mußten, die sogenannten Völkerschaften, Stämme, Horden u. s. w., bildeten meistens zusammen wieder ein größeres Ganzes, welches, wenn es auch an einem äußeren Bande fehlte, doch durch die Gemeinschaft der Sprache, der Sitten und Vorstellungen und durch das Andenken an die gemeinschaftliche Abstammung zusammengehalten wurde, und dessen Mitglieder sich als verwandt betrachteten. Eine solche größere Verbindung , die nur innerlich, im Bewußtseyn und Gefühl der Einzelnen besteht, könnte man ein Stammvolk nennen."
(Rau, Karl Heinrich. Zur Kritik über F. List's nationales System der politischen Oekonomie. Heidelberg: C. F. Winter, 1843. S. 18)