Wachsende AfD kann die Demokratie abschaffen

Dieser Teil des Forums befaßt sich mit politischen, sozialen und historischen Aspekten der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten.
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Friederike
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So 4. Mai 2025, 15:11

Ich springe quer rein, um zu sagen, daß mir Euer Gespräch mitzulesen großen Spaß macht.

Jetzt ist das Bild eines Schachspieles aufgetaucht, und ich frage mich gespannt, wann Du den König hinlegst, Thomas ... allerdings halte ich auch für möglich, was die Sache noch spannender macht, ob mir der Zeitpunkt entgangen ist, an dem Du Deine Dame schon hast hergeben müssen, Quk ...
:lol:




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Quk
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So 4. Mai 2025, 15:27

Einen Fehler aufzudecken, ist für mich immer ein Gewinn, Friederike. Ich sehe das nicht als Schachspiel, schon gar nicht als Spiel mit Ende. Es ist mir egal, ob der Fehler von mir stammt oder von meinen Gesprächspartnern. Wenn ein Fehler aufgedeckt wird, ist das ein Erkenntnisfortschritt, und damit ein erfolgreicher Schritt in einem ewig währenden Lernprozess. Das "Spiel", wenn man es so bezeichnen möchte, ist nie zu Ende.

Siehe auch: viewtopic.php?p=90653#p90653




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Thomas
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So 4. Mai 2025, 16:33

@Quk: "Thomas sagt, man müsse Luhmann richtig verstehen."
Nö, wo sollte ich das gesagt haben? Ich sage niemandem, was er tun muss.

@Quk: "Thomas stimmt Luhmanns These zu, dass alles, was wir von der Welt wissen, aus den Massenmedien stammt. Korrekt?"
Nein. Ich sage einfach, dass ich Luhmanns Überlegungen zur Realität der Massenmedien jetzt besser verstehe als früher; und dass sie mir helfen, die mediale Aufregung (z.B. beim Thema AfD) besser zu verstehen.




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Quk
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So 4. Mai 2025, 16:42

Ich dachte, Thomas hätte das geschrieben hier:
Thomas hat geschrieben :
Sa 3. Mai 2025, 20:32
Man muss Luhmann richtig verstehen. Der Witz ist eben der, dass alles, was wir von der Welt wissen, aus den Massenmedien stammt. Auch das was man über freie oder unfreie Medien und dergleichen weiß, weiß man aus irgendwelchen Massenmedien. Das ist eine Tatsache der modernen medialen Welt. Ich selbst habe Jahre gebraucht, um das überhaupt nur ansatzweise zu verstehen, aber ganz allmählich komme ich dahinter. Es ist echt befreiend und weitet den Blick.




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Thomas
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So 4. Mai 2025, 17:04

@Quk: Klar, das habe ich geschrieben. Aber warum schreibst Du denn plötzlich in der dritten Person von mir? ;)




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Quk
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So 4. Mai 2025, 17:16

Thomas hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 16:33
Nö, wo sollte ich das gesagt haben?
Thomas hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 17:04
Klar, das habe ich geschrieben.
Hömma, Freund. Ich bin ja für Späße zu haben. Aber Deine Hüh-und-Hott-Spielchen werden mir jetzt zu albern. Für mich ist der Dialog hier beendet.

Thomas hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 17:04
Aber warum schreibst Du denn plötzlich in der dritten Person von mir?
Um Luhmann und Thomas sprachanalytisch auseinanderzuhalten. Leider hilft nicht mal das.




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Thomas
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So 4. Mai 2025, 17:25

@Quk: "Hömma, Freund. Ich bin ja für Späße zu haben. Aber Deine Hüh-und-Hott-Spielchen werden mir jetzt zu albern. Für mich ist der Dialog hier beendet".

Hä ???

Ich nutze anlässlich von Quks letztem Post die Gelegenheit, um aus dieser Diskussion über die AfD auszusteigen. Ich habe versucht, meinen Standpunkt zu erläutern, merke aber, dass ich dabei Missverständnisse provoziert habe - was mir natürlich gar nicht gefällt. Ich lasse das Gesagte jetzt einfach so stehen, betone aber noch mal, dass ich meine Sicht auf das Thema (AfD, Demokratiegefährdung) absolut nicht als repräsentativ betrachte.




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Consul
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So 4. Mai 2025, 18:58

Consul hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 00:10
[Der Verfassungsschutz] hat nicht mehr veröffentlicht als eine dürftige Presseerklärung.
"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes."

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/Shared ... 05-02.html
Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek weist mit Recht darauf hin, dass die deskriptive Unterscheidung zwischen [meine Wortwahl] dem deutschen Staatsvolk als politischem Volk und dem deutschen Stammvolk als ethnischem Volk keineswegs per se verfassungswidrig ist. Verfassungswidrig ist es hingegen, diejenigen Mitglieder des deutschen Staatsvolkes zu rechtlich nicht gleichgestellten Bürgern 2. Klasse zu erklären, die keine Mitglieder des deutschen Stammvolkes (keine deutschstämmigen Deutschen) sind.
"Unter Volk versteht demnach der Verf. das, was man in der Staatswissenschaft so zu nennen pflegt, die Bürger eines Staates. Wir wollen es für den Augenblick der Kürze willen Staatsvolk heißen. Bei dem obigen Begriffe von Nation aber ist die staatswissenschaftliche und die geschichtliche Bedeutung des Wortes Volk mit einander vermengt; die Nation im Sinne des Verf. ist bald das historische Volk, bald die Einwohnerschaft eines großen Staates oder Staatensystems. Wie nämlich die Erde in gewisse kenntliche Abschnitte, d. h. in Länder, so erscheint die Menschheit im Laufe der Zeit in viele große und kleine Gruppen getheilt, deren Ursprung über die geschichtliche Erinnerung hinaufreicht. Viele kleine Gruppen, die schon als Staaten im Kindesalter betrachtet werden mußten, die sogenannten Völkerschaften, Stämme, Horden u. s. w., bildeten meistens zusammen wieder ein größeres Ganzes, welches, wenn es auch an einem äußeren Bande fehlte, doch durch die Gemeinschaft der Sprache, der Sitten und Vorstellungen und durch das Andenken an die gemeinschaftliche Abstammung zusammengehalten wurde, und dessen Mitglieder sich als verwandt betrachteten. Eine solche größere Verbindung , die nur innerlich, im Bewußtseyn und Gefühl der Einzelnen besteht, könnte man ein Stammvolk nennen."

(Rau, Karl Heinrich. Zur Kritik über F. List's nationales System der politischen Oekonomie. Heidelberg: C. F. Winter, 1843. S. 18)



"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding

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Consul
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So 4. Mai 2025, 19:15

Consul hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 18:58
Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek…
Hier ist ein Interview mit ihm, worin er das Urteil und die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes kritisiert.
Hört euch einfach mal seine Argumentation an! (Man darf selbstredend Kritik an seiner Kritik üben.)




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Jörn Budesheim
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So 4. Mai 2025, 19:23

Tichys Einblick? Das gehört nicht zu den Dingen, wo ich freiwillig drauf klicke :)

Vor ein oder zwei Jahren habe ich mal – auch wegen eines Fadens hier im Forum – bei YouTube nach Norbert Bolz (siehe weiter oben!) gesucht. Daraufhin hat mir der Algorithmus wochenlang die grauenerregendsten Beiträge vorgeschlagen. Wenn ich jetzt auf Tichys Einblick klicke, blüht mir wahrscheinlich ähnliches.




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Stefanie
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So 4. Mai 2025, 19:27

Wir hatten das hier....die sog. Massenmedien. Die Quelle des Videos und der dort zitierte Jurist reichen mir aus, um mir das Video nicht anzuhören. Dazu ist mir meine Zeit zu schade. In Textform würde ich es lesen, das geht schneller.

Wäre der Radikalenerlass nicht hauptsächlich bei möglichen Anhängern von linken Strömungen angewendet worden, sondern auch bei den Rechten wäre Herr Murswiek nie Professor geworden.



Der, die, das.
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Consul
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So 4. Mai 2025, 19:35

Jörn Budesheim hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 19:23
Tichys Einblick? Das gehört nicht zu den Dingen, wo ich freiwillig drauf klicke :)
Man sollte seine eigene Medienblase ab und zu verlassen, und sich wagemutig in die Gefilde politisch Andersdenkender begeben.



"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding

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Stefanie
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So 4. Mai 2025, 19:41

Nee, nicht zu dem. Einmal und nie wieder. Es ist schon schlimm genug, dass andauernd in meinem Browserverlauf die AfD auftaucht, weil ich mir die Programme und sonstige Publikationen antue. Tichy nee.



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Consul
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So 4. Mai 2025, 19:54

Stefanie hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 19:41
Nee, nicht zu dem. Einmal und nie wieder. Es ist schon schlimm genug, dass andauernd in meinem Browserverlauf die AfD auftaucht, weil ich mir die Programme und sonstige Publikationen antue. Tichy nee.
Ich habe nicht gesagt, dass du seinen YouTube-Kanal abonnieren solltest.



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Stefanie
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So 4. Mai 2025, 20:00

Solche Internetseiten wie auch Youtube Kanäle, solche Juristen bis hin zu Jens Spahn sind mit dafür verantwortlich, dass die AfD so verharmlost wird.



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Quk
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So 4. Mai 2025, 20:08

Ich verlasse gerne meine Blase. Hierfür gehe ich aber nicht in eine andere Blase, sondern an einen Ort, wo verschiedene Sichtweisen live miteinander diskutieren.




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Consul
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So 4. Mai 2025, 20:21

Stefanie hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 19:27
Wir hatten das hier....die sog. Massenmedien. Die Quelle des Videos und der dort zitierte Jurist reichen mir aus, um mir das Video nicht anzuhören. Dazu ist mir meine Zeit zu schade. In Textform würde ich es lesen, das geht schneller.
"Murswiek meint:

„Die Presseerklärung des Bundesamts für Verfassungsschutz stützt sich ausschließlich auf die Behauptung, die AfD sei geprägt durch ihre Missachtung der Menschenwürde, und dies ergebe sich aus ihrem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis. Dieses ziele darauf ab, Migranten einer ‚nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen‘.“

„Dieser Vorwurf ist nicht neu, aber er ist falsch. Die Presseerklärung lässt nicht erkennen, dass das Gutachten, das der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zugrunde liegt, neue Erkenntnisse enthält, die den Vorwurf des Verfassungsschutzes beweisen. Es scheint vielmehr so zu sein, dass in dem Gutachten eine Vielzahl weiterer Äußerungen zusammengetragen worden ist, die ebenso wie fast alle der bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Äußerungen nicht geeignet sind, den Vorwurf zu belegen, die AfD wolle die Menschenwürdegarantie beseitigen.“

„Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heißt – ein ethnisch-kulturellen Volksverständnis ist per se nicht verfassungsfeindlich und verletzt insbesondere nicht die Menschenwürde. Die Behauptung, dieses Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, ist eine Unterstellung, die nach meiner Kenntnis bisher nicht durch Äußerungen von AfD-Politikern belegt ist. Das OVG Münster hat dies zwar anders gesehen, aber nur deshalb, weil es selbst mit Unterstellungen argumentiert hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“"

Quelle: https://apollo-news.net/vorwurf-ist-fal ... htsextrem/
[Ich weiß, Apollo News ist rechtsgerichtet; aber es geht hier nur um das wörtliche Murswiek-Zitat.]
Tja, um beurteilen zu können, ob er mit seiner Behauptung eines Mangels an Beweisen recht hat oder nicht, muss das Gutachten (mit allen darin zitierten mündlichen oder schriftlichen Aussagen von AfD-Politikern) der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ich halte das für geboten. Wenn das Beweismaterial tatsächlich hieb- und stichfest ist, dann haben der Verfassungsschutz und die Bundesregierung nichts zu befürchten (außer der üblichen Leugnung und Verleumdung vonseiten der AfD).

Wie gesagt, der eine Punkt, worin ich Murswiek auf jeden Fall zustimme, ist dieser:

"Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heißt – ein ethnisch-kulturellen Volksverständnis ist per se nicht verfassungsfeindlich und verletzt insbesondere nicht die Menschenwürde."

Das heißt, die Behauptung, das deutsche Staatsvolk (im politisch-juristischen Sinn) sei nicht mit dem deutschen Stammvolk (im ethnisch-kulturellen Sinn) identisch, ist nicht verfassungsfeindlich, solange sie nicht mit der Forderung nach einer grundsätzlichen rechtlichen Ungleichbehandlung nichtdeutschstämmiger deutscher Staatsbürger einhergeht.
Zuletzt geändert von Consul am So 4. Mai 2025, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.



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Stefanie
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So 4. Mai 2025, 20:32

Warum sollte das Gutachten jetzt veröffentlicht werden? Es ist überhaupt noch kein Gerichtsverfahren anhängig. Und ob es dann veröffentlicht wird, sehe ich auch nicht. Als Beweis in einem Parteiverbotsverfahren dürfte es bei Gericht eingereicht werden, aber diese bedeutet nicht, dass es jeder dann lesen kann. Ebenso in einem möglichen Verfahren gegen die Einstufung. Auch hier würde es herangezogen.

Herr Murswiek ist für mich kein Maßstab, nach dem ich seinen Lebenslauf gelesen habe.

Außerdem: 2 Juristen, 3 Meinungen.



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Quk
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So 4. Mai 2025, 20:34

Die Behauptung, dieses Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, ist eine Unterstellung, die nach meiner Kenntnis bisher nicht durch Äußerungen von AfD-Politikern belegt ist.
Das ist eine haarsträubende Aussage -- angesichts all der AfD-Äußerungen bezüglich Remigration etc. pp.




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Consul
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So 4. Mai 2025, 21:03

Stefanie hat geschrieben :
So 4. Mai 2025, 20:32
Warum sollte das Gutachten jetzt veröffentlicht werden?
Damit uns allen das konkrete Beweismaterial zugänglich ist, das angeblich die Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistische Partei rechtfertigt. Als mündiger Bürger erhebe ich Anspruch darauf. (Wie viele Bürger/innen den 1000-seitigen Schinken wirklich läsen, ist eine andere Frage.)



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