"Zivilisiert streiten"

Ursprünglich in der praktischen Philosophie beheimatet sind Theorien der Gesellschaft heute weitgehend von der Soziologie aufgegriffen worden.
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Dia_Logos
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Fr 13. Okt 2017, 19:44

Marie-Luisa Frick: "Zivilisiert streiten"
Konflikte gehören zur Demokratie

Die Philosophin Marie-Luisa Frick hat ein wichtiges Buch über die Streitkultur in der Demokratie geschrieben. Ihre frohe Botschaft lautet: Demokratie funktioniert auch ohne Einigkeit – solange man sich über die Demokratie als solche einig ist.

Soviel vorab: Zivilisiert streiten erteilt keine Ratschläge, wie sich der nervige rhetorische Krawall in den Talks-Shows mindern ließe. Das wäre die Aufgabe eines Anstands-Büchleins. Die Philosophin Marie-Luisa Frick skizziert vielmehr grundlegende Richtlinien zur Austragung von Konflikten in der Demokratie. deutschlandfunkkultur.de


WDR 3 Buchrezension
Eine Rezension zu "Zivilisiert streiten" von Marie-Luisa Frick

Für die österreichische Philosophin Marie-Luise Frick gehören Konflikte "wesenhaft zum Politischen", die Idealisierung des Konsens sei apolitisch. Eine Rezension von Arno Orzessek. wdr.de


Google-Books
"Zivilisiert streiten" von Marie-Luisa Frick

Auszüge gibt es bei Google-Books.




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Jörn Budesheim
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Fr 13. Okt 2017, 19:52

Ich hab mir das Buch heute gekauft :-)




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Dia_Logos
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So 15. Okt 2017, 14:16

Die Autorin schreibt über aktuelle Reizthemen, sie ist damit fraglos auf der Höhe der Zeit. Behandelt - und zwar relativ ausgewogen - werden dabei auch Kampfbegriffe wie political correctness und Populismus. Ich will es ja mit den Querverweisen nicht übertreiben, aber da die Autorin sich auf Demokratie und Menschenrechte bezieht, haben wir auch hier einen Bezug zu der Diskussion um die Würde des Menschen, will mir scheinen.

Damit man sich das Buch besser vorstellen kann, bringe ich hier die Inhaltsangabe sowie aus dem (wie mir scheint) besonders wichtigen Kapitel 3 die jeweiligen Einleitungen der Unterkapitel.
Inhalt

Vorbemerkung

1. Einleitung
1.1 Demokratie
1.2 Menschenrechte
1.3 Demokratie und Menschenrechte im Verhältnis zueinander
1.4 Aufbau

2. Politische Konflikte verstehen
2.1 Grundriss agonistischer Demokratietheorie
2.2 Was ist ein politischer Konflikt?
2.3 Sind politische Konflikte lösbar?

3. Politische Konflikte im demokratischen Kontext austragen
3.1 Wie soll ich meine Meinung bilden?
3.2 Wie soll ich meine Meinung vertreten?
3.3 Das Recht der Minderheit
3.4 An den Rändern der Gegnerschaft: Wann sollen politische Bewegungen verboten werden?

4. Exkurs: Ethik der Feindschaft – Wie darf man Terroristen behandeln?

5. Ausblick
3.1 Wie soll ich meine Meinung bilden?

Unter demokratischen Bedingungen liegt die Souveränität bei allen Mitgliedern eines politischen Gemeinwesens zu gleichen Teilen. Daran ist das Recht geknüpft, seine Meinung in den politischen Prozess einzubringen und entsprechend den jeweiligen demokratischen Verfahren ihre Durchsetzung anzustreben. Da dieses Recht auch dasjenige der anderen ist, geht die gleiche Souveränität immer schon mit gewissen Pflichten einher, die insbesondere den Minoritätsschutz betreffen (Abschn. 3.3). Beginnt die Verantwortung der Mitglieder eines demokratischen Gemeinwesens aber nicht bereits viel früher? Ich würde sagen: ja. Da die Entscheidungen, welche die souveränen Gleichen herbeiführen bzw. mittragen, sich erstens nicht an eine höhere, »fähigere« Instanz delegieren lassen (weil das demokratische Prinzip keine höhere Autorität als das Volk kennt), und sich zweitens nicht allein auf sie selbst, sondern alle Teile des politischen Gemeinwesens auswirken, trifft sie auch die Pflicht zur verantwortungsvollen Meinungsbildung. Was könnte eine solche Pflicht umfassen? Im Folgenden sollen drei Prinzipien vorgeschlagen werden.

3.1.1 Meinungen sollten so gebildet werden, dass sie auch wieder revidiert werden können (Prinzip des Meinungsfallibilismus).

3.1.2 Meinungen sollten weitgehend selbstständig gebildet und nicht bloß übernommen werden (Prinzip der Meinungsautonomie).

3.1.3 Meinungen sollten auf der Grundlage der Kenntnis möglichst aller anderen Positionen gebildet werden (Prinzip des Meinungspluralismus).
3.2 Wie soll ich meine Meinung vertreten?

Aus dem bisher Gesagten lässt sich für die Beantwortung dieser Frage bereits ein Zwischenfazit ziehen: Falls ich meine Meinung kompetent bilden und damit meiner Verantwortung als demokratischer Mit-Souverän gerecht werden will, sollte ich auch meine Meinung so äußern, dass sie einen offenen politischen Diskurs stärkt. Damit wäre aber nur ein Teil meiner Verantwortung abgesteckt: Es lassen sich nämlich, wie ich im Folgenden zeigen möchte, aus dem demokratischen Prinzip sowie der Menschenrechtsidee weitere normative Orientierungen gewinnen, auf welche Weise man seine Meinung im politischen Feld vertreten soll. Beide Maßstäbe ergänzen hier einander: Das demokratische Prinzip gibt Anleitungen dazu, wie man seine Meinungen gegenüber anderen Mitgliedern eines demokratischen Gemeinwesen vertreten sollte; die Idee der Menschenrechte kann uns darüber hinaus auch im Vertreten von politischen Meinungen gegenüber jenen leiten, mit denen uns zwar nicht der demokratische Rahmen, jedoch noch immer das Menschsein verbindet.

3.2.1 Meinungen sollen so vertreten werden, dass sie die gleiche Souveränität möglichst aller achten (Demokratisches Prinzip).

3.2.2 Meinungen sollen so vertreten werden, dass sie das geteilte Menschsein aller achten (Menschenrechtliches Prinzip).
3.3 Das Recht der Minderheit

Ideal – zwar nicht aus Sicht eines demokratischen Pluralismus, wohl aber der Rechtfertigungstheorie – wäre es, wenn politische Entscheidungen letztlich von Konsens getragen sind. Dass Betroffene einer Regelung (aufgeklärt) zustimmen, gibt ihr die höchst mögliche Legitimität, vorausgesetzt, dass man dem Grundsatz folgt, dass jemandem, der in etwas einwilligt, daraus kein Unrecht erwachsen kann. Für die meisten politischen Entscheidungen ist Einmütigkeit jedoch illusorisch.

Und dies muss selbst der leidenschaftlichste Befürworter deliberativer Konsensdemokratie zugestehen. Für politische Entscheidungen in einem demokratischen Kontext muss daher nach alternativen Rechtfertigungen dafür gesucht werden, warum sie bindend sind und manchmal auch zu etwas zwingen dürfen. Aus der Tatsache, dass direkte Zustimmung die »beste« Rechtfertigung ist, folgt ja nicht, dass sie auch die einzige Rechtfertigung ist. In der Tat steht mit der demokratischen Rechtfertigung eine zweitbeste Rechtfertigung zur Verfügung: Sie kann als indirekte Zustimmung zu einem System der Entscheidungsfindung angesehen werden, die Stimmenmehrheiten bei gleichzeitigem Schutz von Stimmenminderheiten erlaubt, ihre Entscheidungen unter Verweis auf ihren Willen (auch: voluntaristisch) durchzusetzen.

Entscheidend ist dabei, dass der zwingende Wille ein momentaner und kein ewiger ist, da auch der Wille der jetzt Unterliegenden eines Tages an dessen Stelle treten kann. So lautet das fundamentale Minderheitenrecht in jeder Demokratie: Dass die Minderheit (zu einem bestimmten Zeitpunkt) ​anstreben darf, zur Mehrheit (zu einem späteren Zeitpunkt) zu werden. Das bezeichnet jedoch nicht das Recht, tatsächlich zur Mehrheit zu werden, denn das bleibt dem demokratischen Spiel der Kräfte überlassen, sondern nur das Recht, solches zu versuchen. ...
3.4 An den Rändern der Gegnerschaft: Wann sollen politische Bewegungen verboten werden?

Für das Herrschaftsmodell der Demokratie stellt sich die Frage besonders nachdrücklich, wie sich ein demokratisches Gemeinwesen jenen gegenüber verhalten soll, die seine Überwindung propagieren. Während Angriffe auf das demokratische Prinzip, die mit undemokratischen Methoden, allen voran Gewalt erfolgen, von einer sogenannten wehrhaften Demokratie (militant democracy) ohne Selbstwiderspruch abgewehrt werden können (Abschn. 4), stehen sie bei ebensolchen Versuchen, die sich demokratischer Verfahren bedienen, vor einem demokratischen Paradox: Schließt das Prinzip der Volksherrschaft auch die Freiheit ein, es zugunsten anderer Herrschaftsformen auszuwechseln? Darf eine Demokratie sich selbst abschaffen? ...




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Dia_Logos
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Fr 8. Dez 2017, 11:47

Darf eine Demokratie sich selbst abschaffen

In einem früheren Beitrag wurde das "Toleranz Paradoxon" aus Sicht von Karl Popper vorgestellt. Die folgende Frage ist mit diesem Paradox vermutlich verwandt: Darf die Demokratie sich selbst abschaffen? Marie-Luisa Frick geht in "Zivilisiert streiten" (Kapitel 3.4) dieser Frage nach. Im Folgenden gibt es eine sehr geraffte Zusammenfassung dessen, was die Autorin dazu sagt. Wir stehen demnach "vor einem demokratischen Paradox: Schließt das Prinzip der Volksherrschaft auch die Freiheit ein, es zugunsten anderer Herrschaftsformen auszuwechseln? Darf eine Demokratie sich selbst abschaffen?"

Darauf gibt es zwei Antworten, platt gesagt: ja und nein:
  • Ja, sagt Kelsen »Eine Demokratie, die sich gegen den Willen der Mehrheit zu behaupten […] versucht, hat aufgehört, Demokratie zu sein«. Und nach Marie-Luisa Frick meint Christoph Möllers: Kritik an der Demokratie im Rahmen der Demokratie gehört, wie dieser betont, zu den »Zumutungen der Demokratie«.
  • Nein, bedeutet hingegen, dass der Freiheit der Menschen Grenzen gesetzt sind oder sein sollen, die in höheren, absoluten Werten ihre Verankerung haben, hier wird gelegentlich die Würde des Menschen als Argument gebracht.
Marie-Luisa Frick: "Kritiker [des Nein] bemerken hieran, dass ein solcher Zugang mit einem Wahrheitsbegriff operiert, der der relativistischen Ausrichtung der Demokratie – etwas gilt, weil es mehrheitlich gewollt, nicht weil es richtig ist – zuwiderlaufe. Daher sei das demokratische Paradox letztlich nur um den Preis eines antidemokratischen Paradoxes aufzulösen, nämlich insofern als »die Idee einer sicheren oder absolut risikofreien Demokratie das Paradox zu implizieren scheint, wonach eine demokratische Herrschaft auch denen aufgezwungen werden soll, die sich selbst nicht demokratisch regieren wollen«."

Marie-Luisa Frick gibt nun folgendes zu bedenken, indem sie fragt, wer denn eigentlich der Volksouverän ist? Wir haben es ja nicht mit einer klaren Identität des demos für alle Zeiten zu tun. Und das ist nach ihrer Ansicht ein Argument für "nein": "Selbst unter der Voraussetzung, dass ein demokratisches Gemeinwesen im Konsens beschließt, zu einer anderen Herrschaftsform zu wechseln, so könnte es doch niemals die Zustimmung der zukünftigen Generationen für diese Entscheidung vorwegnehmen und in seine Rechtfertigung einschließen." Ein anderer (damit jedoch wohl zusammenhängender) Punkt ist, dass es Demokratien ausmacht, dass sie ihre Entscheidung grundsätzlich immer revidierbar halten.

"Die hier vorgeschlagene ›Lösung‹ des Demokratie-Paradox erlaubt es, politische Gruppierungen auch dann aus dem politischen Wettstreit auszuschließen, wenn sie die Überwindung der Demokratie mit demokratischen Mitteln anstreben, ohne – und das ist hier entscheidend – diesen Schritt durch vorgesehene wiederholte Entscheidungen revidierbar zu halten (dies setzt insbesondere die Wahrung von Minderheitenrechten voraus)." (Marie-Luisa Frick)




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Tarvoc
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Fr 8. Dez 2017, 21:10

Dia_Logos hat geschrieben :
Fr 8. Dez 2017, 11:47
"Die hier vorgeschlagene ›Lösung‹ des Demokratie-Paradox erlaubt es, politische Gruppierungen auch dann aus dem politischen Wettstreit auszuschließen, wenn sie die Überwindung der Demokratie mit demokratischen Mitteln anstreben, ohne – und das ist hier entscheidend – diesen Schritt durch vorgesehene wiederholte Entscheidungen revidierbar zu halten (dies setzt insbesondere die Wahrung von Minderheitenrechten voraus)." (Marie-Luisa Frick)
Verständnisfrage dazu: Eine "Diktatur auf Zeit" in Krisenzeiten nach römisch-republikanischem Modell wäre also mit diesem Demokratiemodell vereinbar, weil sie grundsätzlich revidierbar ist?



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Jörn Budesheim
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Sa 9. Dez 2017, 06:48

"Diktatur auf Zeit" in Krisenzeiten nach römisch-republikanischem Modell sagt mir leider nichts. Auf die Schnelle habe ich bei Google auch nichts dazu gefunden. Und die Autoren äußert sich auch nicht dazu.

Das Argument der Autorin scheint mir aber auch an dieser Stelle zu greifen. Eine Diktatur ist schließlich eine Diktatur, auch dann, wenn sie nur auf Zeit besteht. Die Revidierbarkeit der Entscheidung ist für die Zeit der Diktatur offensichtlich nicht gegeben und zudem werden Mitglieder der Demokratie beeinträchtigt, so wie von ihr oben erläutert.




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Tarvoc
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Sa 9. Dez 2017, 08:15

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 9. Dez 2017, 06:48
Die Revidierbarkeit der Entscheidung ist für die Zeit der Diktatur offensichtlich nicht gegeben
Die Frage ist, was genau "Revidierbarkeit" hier heißen soll. Auch in einer Demokratie ist ja nicht jede getroffene Entscheidung zu jedem beliebigen Zeitpunkt beliebig revidierbar.



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Jörn Budesheim
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Sa 9. Dez 2017, 08:23

Inwiefern sind die Grundgedanken der Argumentation durch diese Einwände/Fragen gefährdet/infrage gestellt? Mit anderen Worten: Worauf willst du hinaus?




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Sa 9. Dez 2017, 10:57

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 9. Dez 2017, 08:23
Inwiefern sind die Grundgedanken der Argumentation durch diese Einwände/Fragen gefährdet/infrage gestellt? Mit anderen Worten: Worauf willst du hinaus?
Ich habe eine Verständnisfrage gestellt. Und zwar nicht zum Thema Argumentation im Allgemeinen, sondern zu Fricks Demokratietheorie.



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Jörn Budesheim
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Sa 9. Dez 2017, 11:02

Ah, verstehe. Ich hab den Text daraufhin noch mal "gescannt", das Thema behandelt die Autorin nicht.




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Ah, okay.



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Stefanie
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So 10. Dez 2017, 18:55

Seltsam, eine Frage, auf die es keine klare Antwort gibt.
Ich habe eben bei Popper nachgelesen, der das Problem der sich selbst abschaffenden Demokratie erwähnt. Auch nichts konkretes zu der konkreten Frage von Tarvoc. Platon vielleicht, auf den sich Popper bezieht. Das ist mir allerdings nicht so richtig klar geworden.



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iselilja
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So 10. Dez 2017, 21:03

Die Argumente zum uneingeschränkten Demokratierhalt scheinen mir etwas konfus. Fricke scheint mir sagen zu wollen, dass auch eine Mehrheit nicht die Demokratie abschaffen darf zum Wohle nachfolgender Generationen. Die Frage, die sie aber offenbar ignoriert, ist, wer soll denn die Mehrheit davon abhalten? Die Mehrheit definiert den Staat und damit auch latent dessen Gesetzgebung - wie man am Beispiel Polen vor Augen geführt bekommt.


Denn mit selbem Recht ließe sich auch sagen, die aktuelle Generation darf nicht durch vergangene Generationen in ihrer Freiheit beschnitten werden. Ewigkeitsklauseln sind somit nach Fricke obsolet.




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Mo 11. Dez 2017, 06:30

Fricke fragt sich, ob es richtig oder falsch ist, die Demokratie so auszugestalten, dass sie sich selbst abschaffen kann. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Demokratie sich nicht abschaffen können sollte. Damit werden Ewigkeitsklauseln nicht obsolet, sondern begründet.




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iselilja
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Mo 11. Dez 2017, 23:23

Dann misst sie in ihrer Arbeit mit zweierlei Maß.

Ist ja nicht schlimm.. ich kommentiere sie nur.:-) Im Grunde vertrete ich moralisch die selbe Linie wie Fricke, ihre Begründungen scheinen mir nur etwas unausgewogen zu sein.




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iselilja hat geschrieben :
Mo 11. Dez 2017, 23:23
Dann misst sie in ihrer Arbeit mit zweierlei Maß.
Hmmm, verstehe ich nicht - inwiefern?




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iselilja
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Do 14. Dez 2017, 21:41

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Di 12. Dez 2017, 05:11
iselilja hat geschrieben :
Mo 11. Dez 2017, 23:23
Dann misst sie in ihrer Arbeit mit zweierlei Maß.
Hmmm, verstehe ich nicht - inwiefern?
Wenn ich das richtig verstanden habe, argumentiert sie,dass nachfolgende Generationen nicht durch Entscheidungen früherer Generationen eingeschränkt werden dürfen (man darf also die Demokratie nicht abschaffen, weil dadurch kommenden Generationen Leid zugeführt wird oder so ähnlich drückt sie sich aus) . Gleichzeitig meint sie aber, dass so etwas wie Ewigkeitsklauseln im Falles einer Demokratiesicherung sinnvoll wären. Das widerspricht sich deshalb, weil jede Generation sowohl Nachfolge- als auch Vorgängergeneration ist.




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Jörn Budesheim
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Fr 15. Dez 2017, 06:00

iselilja hat geschrieben :
Do 14. Dez 2017, 21:41
Wenn ich das richtig verstanden habe, argumentiert sie,dass nachfolgende Generationen nicht durch Entscheidungen früherer Generationen eingeschränkt werden dürfen (man darf also die Demokratie nicht abschaffen, weil dadurch kommenden Generationen Leid zugeführt wird oder so ähnlich drückt sie sich aus) . Gleichzeitig meint sie aber, dass so etwas wie Ewigkeitsklauseln im Falles einer Demokratiesicherung sinnvoll wären. Das widerspricht sich deshalb, weil jede Generation sowohl Nachfolge- als auch Vorgängergeneration ist.
Das ist etwas zu frei wiedergegeben. (Siehe unten) Ich sehe auch nicht den Widerspruch. Dass jede Generation sowohl Nachfolge- als auch Vorgänger-Generation ist, steht doch nicht im Widerspruch dazu, dass man die Belange der Nachfolge-Generation berücksichtigt. Ganz im Gegenteil: es harmoniert wunderbar.
Frick hat geschrieben : Selbst unter der Voraussetzung, dass ein demokratisches Gemeinwesen im Konsens beschließt, zu einer anderen Herrschaftsform zu wechseln, so könnte es doch niemals die Zustimmung der zukünftigen Generationen für diese Entscheidung vorwegnehmen und in seine Rechtfertigung einschließen




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iselilja
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Fr 15. Dez 2017, 23:51

Der Widerspruch liegt darin, dass vorhergehende Generationen dann aber auch nicht hätten entscheiden dürfen, dass Demokratie von nun an zu sein hätte - die Einflussnahme auf spätere Generationen ist in beiden Fällen gegeben. Also warum sollte die Generation, welche zur Demokratie findet, klüger sein (oder mehr politische Verantwortung tragen) als die Generation, der es nach einer anderen Gesellschaftsform verlangt?


Zumal Frickes Begründung auf jegliche politische Entscheidung anwendbar wäre.. womit Politik an sich hinfällig wäre. Also was soll dieser Verweis auf spätere Generationen begründen? Wenn ein Diktator solche Ansprüche erheben wollte, würde ihn doch auch niemand ernst nehmen. :-)




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Jörn Budesheim
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iselilja hat geschrieben :
Fr 15. Dez 2017, 23:51
Einflussnahme auf spätere Generationen ist in beiden Fällen gegeben
Ja sicher. Aber es geht nicht um Einflussnahme überhaupt, sondern darum, dass man Entscheidungen trifft, die den demokratischen Prozess unterminieren, in dem sie zukünftige Generationen aus dem Demos ausschließen.




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