Urteil vom 17. Januar 2017 Bundesverfassungsgericht zur NPD
Das Gericht hat alle materiellen Voraussetzung für ein NPD Verbot festgestellt. Bis auf das hier
b) Die Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.
c) Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.
Das ist bei der AFD schon ganz anders.
2. Möglichkeit gegen die AfD vorzugehen. Den Geldhahn zudrehen.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur NPD/Die Heimat.
Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.
Quellen
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00113.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 4-009.html
Passt doch auch auf die AfD.
Allein, es scheint an der Courage zu fehlen.
Irgendwann muss mal Schluss sein mit Diskussionen, mit politischen Taktieren, nach dem Motto, wer weiß, ob man die Stimmen der AfD mal gebrauchen könnten usw.
Irgendwann muss mal Schluss sein mit Beobachten und ausschließlich philosophischen Diskussionen. Stellung beziehen ist notwendig und runter vom in Watte gepackten philosophischen Elfenbeinturm.
Der, die, das.
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)