Yepp. Aber vielleicht hat er sich als Verteidiger des Abendlandes gesehen :-)
Schützt Unwissenheit nicht doch vor Strafe?
- Jörn Budesheim
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Sturkopf passt auch. Der Anwalt ist auch sehr kreativ :- )
Ich gebe ja zu, so ganz passt der Fall nicht auf die Ausgangsfrage, da hier wirklich nicht von Unwissenheit die Rede sein kann. Mir ist aber immer noch kein Fall eingefallen, wo man wirklich von unvermeidbarer Unwissenheit sprechen kann.
Ich gebe ja zu, so ganz passt der Fall nicht auf die Ausgangsfrage, da hier wirklich nicht von Unwissenheit die Rede sein kann. Mir ist aber immer noch kein Fall eingefallen, wo man wirklich von unvermeidbarer Unwissenheit sprechen kann.
Der, die, das.
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Zwei neue Gedanken zum Thema:
1. Die Gesetzbücher sind tausende Seiten dick. Dass alle Menschen alle Gesetze zu kennen haben, ist daher eine unrealistische Forderung. Die Idee in jener Star-Trek-Episode, bei jeder unterschiedlichen Straftat das gleiche Strafmaß anzuwenden, finde ich demnach durchaus interessant. Ob dieses einzige Maß die Todesstrafe sein soll, ist für uns hier natürlich absurd und auch wieder eine andere Frage; man könnte stattdessen auch milder strafen. Aber jeder Mensch kann sich diese eine Strafe merken, und das Problem der Unwissenheit ist dann vom Tisch. -- Nun haben wir bei uns jedoch viele verschiedene Gesetze; niemand kennt sie alle auswendig. Man kann zwar wissen, welche Tat verboten ist, aber nicht wissen, wie hoch die tatbezogene Strafe ist. Die Unwissenheit bezieht sich dann nicht auf das "ob", sondern auf das "wie". Beispiel: Ich klaue eine Tanne und meine gelesen zu haben, wenn ich aufflöge, müsse ich 500 Euro Strafe zahlen. Jetzt werde ich tatsächlich erwischt und lande vor dem Richter, der mich zu 1000 Euro Strafe verurteilt. Ich habe gewusst, dass ich etwas verbotenes tat und akzeptiere daher, dass ich bestraft werde. Aber ich habe nicht gewusst, dass die Strafe dermaßen hoch ist. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Tanne nicht geklaut! Der Staat kann nicht verlangen, dass ich das Strafmaß so genau hätte wissen müssen. Fazit für eine neue philosophische Idee: Unwissenheit schütze nicht vor Strafe, aber vor überhöhtem Strafmaß?
2. Das besagte Problem betrifft nicht nur Menschen, die unabsichtlich unwissend sind, sondern auch jene, die absichtlich unwissend sind. Man könnte sich weigern, Gesetze zu lernen, um dann immer sagen zu können, man sei unwissend und somit unschuldig. Also darf die Unwissenheit -- generell und absolut -- keine Rechtfertigung sein. Die absichtliche Unwissenheit entspräche der Nichtanerkennung der Gesetze. Die Gesetze einfach nicht anzuerkennen, das geht ja nicht.
1. Die Gesetzbücher sind tausende Seiten dick. Dass alle Menschen alle Gesetze zu kennen haben, ist daher eine unrealistische Forderung. Die Idee in jener Star-Trek-Episode, bei jeder unterschiedlichen Straftat das gleiche Strafmaß anzuwenden, finde ich demnach durchaus interessant. Ob dieses einzige Maß die Todesstrafe sein soll, ist für uns hier natürlich absurd und auch wieder eine andere Frage; man könnte stattdessen auch milder strafen. Aber jeder Mensch kann sich diese eine Strafe merken, und das Problem der Unwissenheit ist dann vom Tisch. -- Nun haben wir bei uns jedoch viele verschiedene Gesetze; niemand kennt sie alle auswendig. Man kann zwar wissen, welche Tat verboten ist, aber nicht wissen, wie hoch die tatbezogene Strafe ist. Die Unwissenheit bezieht sich dann nicht auf das "ob", sondern auf das "wie". Beispiel: Ich klaue eine Tanne und meine gelesen zu haben, wenn ich aufflöge, müsse ich 500 Euro Strafe zahlen. Jetzt werde ich tatsächlich erwischt und lande vor dem Richter, der mich zu 1000 Euro Strafe verurteilt. Ich habe gewusst, dass ich etwas verbotenes tat und akzeptiere daher, dass ich bestraft werde. Aber ich habe nicht gewusst, dass die Strafe dermaßen hoch ist. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Tanne nicht geklaut! Der Staat kann nicht verlangen, dass ich das Strafmaß so genau hätte wissen müssen. Fazit für eine neue philosophische Idee: Unwissenheit schütze nicht vor Strafe, aber vor überhöhtem Strafmaß?
2. Das besagte Problem betrifft nicht nur Menschen, die unabsichtlich unwissend sind, sondern auch jene, die absichtlich unwissend sind. Man könnte sich weigern, Gesetze zu lernen, um dann immer sagen zu können, man sei unwissend und somit unschuldig. Also darf die Unwissenheit -- generell und absolut -- keine Rechtfertigung sein. Die absichtliche Unwissenheit entspräche der Nichtanerkennung der Gesetze. Die Gesetze einfach nicht anzuerkennen, das geht ja nicht.
- Jörn Budesheim
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Zur Erinnerung für alle, die mitlesen: Im Hintergrund steht eine Folge von Raumschiff Enterprise, in der Wesley* auf irgendeinem Planten wegen eines Sturzes in ein Blumenbeet zum Tode verurteilt wird.
Für mich liegt die Pointe der Folge hier: Was immer Wesley wusste oder nicht wusste, er konnte eigentlich ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass ein solcher „Vorfall“ – ein Sturz in ein Blumenbeet – keine drastische Strafe nach sich ziehen kann. Dass dies überhaupt unter Strafe steht und dass das Strafmaß der Tod ist – beides ist vollkommen absurd.
Der Hauptgedanke des Rechts ist meines Erachtens die Gerechtigkeit. Und wegen einer Lappalie wie dieser zum Tode verurteilt zu werden, ist eindeutig nicht gerecht und sollte deshalb auch kein Recht sein. Ich würde das zum Begriff des „Rechtsfriedens“ zählen – wenn ich ihn richtig verstehe. Dazu gehört für mich die Sicherheit, dass das Recht (im Großen und Ganzen) fair, verhältnismäßig und nachvollziehbar ist. Es geht darum, darauf vertrauen zu können, dass man nicht durch willkürliche oder überzogene Gesetze in absurde oder existenziell bedrohliche Situationen geraten kann – eine Sicherheit, die Wesley in dieser Folge völlig fehlt.
Aus genau diesem Grund würde ich niemals Urlaub in einem Land mit autoritärem Regime machen. Dort kann ich nicht davon ausgehen, dass Gerechtigkeit herrscht oder dass ich fair behandelt werde. Dieses Risiko wäre mir zu hoch. Man spuckt auf die Straße und kommt zehn Jahre in den Knast, stolpert in ein Blumenbeet und wird zu Tode verurteilt.
*Eine Folge, die ich nicht kenne, Folgen mit Wesley im Mittelpunkt mag ich nicht.
Für mich liegt die Pointe der Folge hier: Was immer Wesley wusste oder nicht wusste, er konnte eigentlich ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass ein solcher „Vorfall“ – ein Sturz in ein Blumenbeet – keine drastische Strafe nach sich ziehen kann. Dass dies überhaupt unter Strafe steht und dass das Strafmaß der Tod ist – beides ist vollkommen absurd.
Der Hauptgedanke des Rechts ist meines Erachtens die Gerechtigkeit. Und wegen einer Lappalie wie dieser zum Tode verurteilt zu werden, ist eindeutig nicht gerecht und sollte deshalb auch kein Recht sein. Ich würde das zum Begriff des „Rechtsfriedens“ zählen – wenn ich ihn richtig verstehe. Dazu gehört für mich die Sicherheit, dass das Recht (im Großen und Ganzen) fair, verhältnismäßig und nachvollziehbar ist. Es geht darum, darauf vertrauen zu können, dass man nicht durch willkürliche oder überzogene Gesetze in absurde oder existenziell bedrohliche Situationen geraten kann – eine Sicherheit, die Wesley in dieser Folge völlig fehlt.
Aus genau diesem Grund würde ich niemals Urlaub in einem Land mit autoritärem Regime machen. Dort kann ich nicht davon ausgehen, dass Gerechtigkeit herrscht oder dass ich fair behandelt werde. Dieses Risiko wäre mir zu hoch. Man spuckt auf die Straße und kommt zehn Jahre in den Knast, stolpert in ein Blumenbeet und wird zu Tode verurteilt.
*Eine Folge, die ich nicht kenne, Folgen mit Wesley im Mittelpunkt mag ich nicht.
Guter Punkt. Die Verhältnismäßigkeit.
Man könnte sagen, auf diesem fremden Planeten wird die Verhältnismäßigkeit komplett ignoriert, um den "Frieden" mittels Vereinfachung zu erreichen. Das System setzt wohl eine große Volksdummheit voraus. In autoritären und totalitären Staaten, wo die Dummheit noch nicht arg fortgeschritten ist, wird mit Verdummung nachgeholfen ...
Ähnlich wie Du reise ich nicht mehr in bestimmte Länder, wie zum Beispiel in die USA; ich mag deren tödliche Polizei-Kultur nicht, und sie führen immer noch Todesstrafen aus.
(Wesley ist in der Episode gar nicht so arg im Mittelpunkt. Der Vorfall ist nur die Prämisse für die Geschichte. Ich finde seine deutsche Synchronstimme furchtbar quietschig. Die englische Originalstimme ist tiefer und nicht so kindisch. Da kann ich ihn aushalten :-) Überhaupt klingen da alle im Orignal tiefer und robuster. Picard wirkt da eigentlich sogar rauhbeiniger als Kirk. Es hieß immer, Kirk sei der Draufgänger und Picard der Philosoph. Aber ich muss sagen, inzwischen finde ich beide gleichermaßen "philosophisch" und Picard nicht weniger hart als Kirk. Kirk hatte nur mehr Action-Szenen.)
Man könnte sagen, auf diesem fremden Planeten wird die Verhältnismäßigkeit komplett ignoriert, um den "Frieden" mittels Vereinfachung zu erreichen. Das System setzt wohl eine große Volksdummheit voraus. In autoritären und totalitären Staaten, wo die Dummheit noch nicht arg fortgeschritten ist, wird mit Verdummung nachgeholfen ...
Ähnlich wie Du reise ich nicht mehr in bestimmte Länder, wie zum Beispiel in die USA; ich mag deren tödliche Polizei-Kultur nicht, und sie führen immer noch Todesstrafen aus.
(Wesley ist in der Episode gar nicht so arg im Mittelpunkt. Der Vorfall ist nur die Prämisse für die Geschichte. Ich finde seine deutsche Synchronstimme furchtbar quietschig. Die englische Originalstimme ist tiefer und nicht so kindisch. Da kann ich ihn aushalten :-) Überhaupt klingen da alle im Orignal tiefer und robuster. Picard wirkt da eigentlich sogar rauhbeiniger als Kirk. Es hieß immer, Kirk sei der Draufgänger und Picard der Philosoph. Aber ich muss sagen, inzwischen finde ich beide gleichermaßen "philosophisch" und Picard nicht weniger hart als Kirk. Kirk hatte nur mehr Action-Szenen.)
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.. wo wir uns schon mal im Star-Trek-Universum. befinden, zum Thema "Schützt Unwissenheit nicht doch vor Strafe?" würde sich vielleicht "Quarks Werbekampagne" anbieten ..
... vor allem vor dem Hintergrund, dass wir von einem Ferengi sprechen ..
.. "alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen , um sich über die rechtliche Lage zu informieren" , ist für diese Spezies möglicherweiese .. "von Hause aus" .. nur insofern von belang , wie das es dem Profit dient oder auch schadet. Das ist deren Maßstab und dem hat sich alles und dem zufolge auch der § 17 des StGB unterzuordnen . Womit sich die Frage der Schuldunfähigkeit stellt ..
Die Schuldunfähigkeit
Um überhaupt schuldig sein zu können, muss der Täter im Zeitpunkt der Tatbegehung (vgl. §§ 19, 20 StGB)
schuldfähig sein. Schuldunfähige bleiben straflos. Möglich ist aber die Unterbringung in einem psychiatri-
schen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63, 64 StGB, § 7 JGG).
Schuldunfähig sind:
... und ...
Wenn hier die Frage gestellt wird "Schützt Unwissenheit nicht doch vor Strafe?" so sollte man meiner Meinung nach unter Umständen auch das , also die Schuldunfähigkeit dabei berücksichtigen. So wird man wohl kaum ein Kind oder ein Psychopathen für etwas bestrafen , von dem es von daher noch gar nicht wissen konnte.
... vor allem vor dem Hintergrund, dass wir von einem Ferengi sprechen ..
Pragmatix hat geschrieben : ↑Di 12. Nov 2024, 23:50
Es gibt in StGB § 17 den Verbotsirrtum, mit allerdings sehr strengen Prüfungen durch Gerichte, ob jemand wirklich nicht wusste, dass eine Handlung verboten ist und dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um sich über die rechtliche Lage zu informieren.
- "Strafgesetzbuch (StGB)
§ 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."
.. "alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen , um sich über die rechtliche Lage zu informieren" , ist für diese Spezies möglicherweiese .. "von Hause aus" .. nur insofern von belang , wie das es dem Profit dient oder auch schadet. Das ist deren Maßstab und dem hat sich alles und dem zufolge auch der § 17 des StGB unterzuordnen . Womit sich die Frage der Schuldunfähigkeit stellt ..
Die Schuldunfähigkeit
Um überhaupt schuldig sein zu können, muss der Täter im Zeitpunkt der Tatbegehung (vgl. §§ 19, 20 StGB)
schuldfähig sein. Schuldunfähige bleiben straflos. Möglich ist aber die Unterbringung in einem psychiatri-
schen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63, 64 StGB, § 7 JGG).
Schuldunfähig sind:
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vgl. § 19 StGB; näher dazu Mitsch Jura 2017, 792 [793 f.])
- Personen, die wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung,
einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig sind, das Unrecht
der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 20 StGB).
... und ...
- Ferengi , für die wegen ihrer "Profit" Veranlagung andere Maßstäbe gelten .
Wenn hier die Frage gestellt wird "Schützt Unwissenheit nicht doch vor Strafe?" so sollte man meiner Meinung nach unter Umständen auch das , also die Schuldunfähigkeit dabei berücksichtigen. So wird man wohl kaum ein Kind oder ein Psychopathen für etwas bestrafen , von dem es von daher noch gar nicht wissen konnte.
Ich nicht.Die Idee in jener Star-Trek-Episode, bei jeder unterschiedlichen Straftat das gleiche Strafmaß anzuwenden, finde ich demnach durchaus interessant.
Dies geht auch nicht. Straftaten sind unterschiedlich. Sie betreffen unterschiedliche Rechtsgüter. Der Diebstahl eine Tanne ist wohl kaum vergleichbar mit der Tötung eines Menschen. Das Unrecht der Tat, um es mal so vereinfacht zu sagen, ist bei einem Tötungsdelikt wesentlich höher als bei einem Diebstahl einer Tanne. Insofern ist auch das Strafmaß unterschiedlich. Eine Sachbeschädigung ist was anderes als eine Vergewaltigung. Ein einfacher Betrug ist was anderes als die Masche mit den Schockanrufen.
Hinzukommt, dass man vorsätzlich oder fahrlässig handeln kann. Die meisten Autounfälle, bei denen jemand verletzt wurde, sind fahrlässig und damit anders zu bewerten, als wenn jemand vorsätzlich einem anderen anfährt oder eine Vase auf den Kopf haut.
Der Schuldvorwurf an den Täter bzw. Täterin richtet sich nach der begangenen Tat, und die Höhe des Strafmaßes auch. Eine Strafhöhe als Mittel zu finden würde bedeuten, dass der Diebstahl einer Tanne schlimmer bestraft wird und der Mord nicht mehr lebenslänglich ist. Das ist unverhältnismäßig. Das berücksichtigt überhaupt nicht den persönlichen Vorwurf an den Täter und das geschädigte Rechtsgut.
Der, die, das.
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Das wird ja auch gemacht. Ich für meinen Teil meine in dieser Diskussion die Menschen, die schuldfähig sind.Timberlake
Wenn hier die Frage gestellt wird "Schützt Unwissenheit nicht doch vor Strafe?" so sollte man meiner Meinung nach unter Umständen auch das , also die Schuldunfähigkeit dabei berücksichtigen. So wird man wohl kaum ein Kind oder ein Psychopathen für etwas bestrafen , von dem es von daher noch gar nicht wissen konnte.
Es gibt klare Regeln, ab wann Kinder strafmündig sind; ab dem 14. Lebensjahr und dann gilt das Jugendstrafrecht.
Ansonsten ist in jedem Einzelfall zu beurteilen, ob jemand in der Lage war bzw. ist, seine Schuld an einer Tat zu verstehen etc.
Der, die, das.
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(Sesamstraße)
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Stefanie, ich hoffe, meine Bemerkung, dass ich jene Idee mit der Universalstrafe interessant finde, kommt nicht so an an, als ob ich sie befürwortete :-) Wenn ich so eine Idee zum ersten Mal höre, bin ich neugierig auf die Argumentation für die Idee. Das ist es, was ich zunächst interessant finde. Dann komme ich zu dem Schluss, dass ich die Idee ablehne. Ich denke, auch Du warst zunächst neugierig auf die Argumente. Wenn Du schreibst, "ich nicht", dann ist das schon der zweite Schritt, die Bewertung, nach der anfänglichen Neugier auf die Argumentation, oder?
Kurz gesagt: "interessant" ist für mich nicht das gleiche wie "gefällt mir".
Kurz gesagt: "interessant" ist für mich nicht das gleiche wie "gefällt mir".
Es ist nicht so angekommen, als ob Du das befürworten würdest.
Anders ist es bei dem hier:
Es gibt eine Theorie, die ist fast das genaue Gegenteil ist von der Praxis auf diesen Planeten. Die Abschaffung des Strafrechts. Leider gibt es dazu nicht viel zu finden.
https://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/02-1/plack.html
Ich habe dieses Buch. Allerdings ist es über 30 Jahre her, dass ich darin rumgelesen habe.
Nicht wirklich. Zeitgleich ein Hö!? und ein Nein zu eine Strafe für alle Straftaten.Quk
Ich denke, auch Du warst zunächst neugierig auf die Argumente. Wenn Du schreibst, "ich nicht", dann ist das schon der zweite Schritt, die Bewertung, nach der anfänglichen Neugier auf die Argumentation, oder?
Anders ist es bei dem hier:
Zwar ist meine Tendenz, nein geht auch nicht. Es gibt aber so ein, zwei Punkte die muß ich mir noch sortieren.Fazit für eine neue philosophische Idee: Unwissenheit schütze nicht vor Strafe, aber vor überhöhtem Strafmaß?
Es gibt eine Theorie, die ist fast das genaue Gegenteil ist von der Praxis auf diesen Planeten. Die Abschaffung des Strafrechts. Leider gibt es dazu nicht viel zu finden.
https://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/02-1/plack.html
Ich habe dieses Buch. Allerdings ist es über 30 Jahre her, dass ich darin rumgelesen habe.
Der, die, das.
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Es gibt bis auf eine Ausnahme - Mord - kein fest im Gesetz genanntes Strafmaß. Es gibt einen Strafrahmen für jede Straftat und in diesem Rahmen muss sich das Strafmaß bewegen. Also es gibt einen Spielraum für das Gericht. Im Fall der gestohlenen Tanne, also Diebstahl, steht im Gesetz "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Die Strafe bezieht sich auf die individuelle Situation des Täters oder Täterin. Die persönliche Schuld ist entscheidend, die Tatausführung, die Beweggründe Motiv, das Verhalten während der Tat, nach der Tat, das Verhalten gegenüber dem Opfer, die Einsicht, Ersttäter, die Zukunftsprognose usw.
Das ist bei jedem Täter bzw. Täterin eben anders. Es wird nicht pauschal für alle Fälle immer dasselbe Strafmaß ausgesprochen. Das wäre nicht verhältnismäßig, es wäre Wilkür, und - um das große Wort zu verwenden - nicht gerecht. Die Strafe muss der persönlichen Schuld entsprechen. Ein einziges Strafmaß, sagen wir mal 500 Euro für Tanne klauen, berücksichtigt das nicht.
Angenommen, A und B klauen eine Tanne, Vorgehensweise, Motiv, Reue, etc. alles identisch. A verdient 1500 Euro netto, B 3000 Euro netto. Eine Strafe, auch die Geldstrafe, soll dem Täter sein Unrecht deutlich machen, auch für zukünftige Taten abschrecken, und gerade eine Gedstrafe soll auch weh tun. Beide werden zu 30 Tagessätzen verurteilt. Die Anzahl der Tagessätze entspricht dem Unrecht der Tat. Bei beiden identisch. Jetzt muss noch die Höhe des Tagessatz festgelegt werden. A verdient aber weniger als B. Das Einkommen wird berücksichtigt. Ergo zahlt A weniger als B.
Es gibt kein überhöhtes Strafmaß bei uns.
Es mag Unwissenheit über das exakte Strafmaß geben, aber auch hier wäre die Unwissenheit vermeidbar. Mir fällt auch hierzu kein Beispiel ein, in dem die Unwissenheit unvermeidbar gewesen wäre.
Das ist bei jedem Täter bzw. Täterin eben anders. Es wird nicht pauschal für alle Fälle immer dasselbe Strafmaß ausgesprochen. Das wäre nicht verhältnismäßig, es wäre Wilkür, und - um das große Wort zu verwenden - nicht gerecht. Die Strafe muss der persönlichen Schuld entsprechen. Ein einziges Strafmaß, sagen wir mal 500 Euro für Tanne klauen, berücksichtigt das nicht.
Angenommen, A und B klauen eine Tanne, Vorgehensweise, Motiv, Reue, etc. alles identisch. A verdient 1500 Euro netto, B 3000 Euro netto. Eine Strafe, auch die Geldstrafe, soll dem Täter sein Unrecht deutlich machen, auch für zukünftige Taten abschrecken, und gerade eine Gedstrafe soll auch weh tun. Beide werden zu 30 Tagessätzen verurteilt. Die Anzahl der Tagessätze entspricht dem Unrecht der Tat. Bei beiden identisch. Jetzt muss noch die Höhe des Tagessatz festgelegt werden. A verdient aber weniger als B. Das Einkommen wird berücksichtigt. Ergo zahlt A weniger als B.
Es gibt kein überhöhtes Strafmaß bei uns.
Es mag Unwissenheit über das exakte Strafmaß geben, aber auch hier wäre die Unwissenheit vermeidbar. Mir fällt auch hierzu kein Beispiel ein, in dem die Unwissenheit unvermeidbar gewesen wäre.
Der, die, das.
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)