Ne, es ist ein Vorschlag wie man die Situation auflösen kann. Der Vorschlag steht jetzt so da.
Ich finde aber, und das sagte ich ja schon, der Zwang kann nur das allerletzte Mittel sein, weil die Freiheitsrechte von denen wir da reden wichtig sind (einen hohen Wert darstellen).
Das sollte man nicht einfach so vom Tisch wischen.
Wir kennen auch die Gründe dafür warum das Recht auf "körperliche Unversehrtheit" so bedeutend ist.
Nazi-Ärzte haben im Namen des medizinischen Fortschritts Menschen mit Seuchen infiziert. Behinderte wurden zwangsmedikamentiert und euthanasiert.
Juden wurden tätowiert (und Schlimmeres, das wissen wir alle). Menschen wurden gegen ihren Willen "behandelt", oder auch gefoltert.
Der Staat hat mit seinen Bürgern (oder Teilen davon) einfach gemacht was er wollte.
Und all das führte eben dazu, dass es wichtig wurde dem auch Grenzen zu setzen.
Andererseits muss der Staat auch in der Lage sein auf Vorfälle wie jetzt zum Beispiel eine globale Pandemie zu reagieren. Es darf nicht sein, dass er durch die eigenen Gesetze handlungsunfähig wird.
Und schon bist Du mitten im Problemfeld. Was ist eine notwendige Behandlung? Bis wohin gilt der Wille des Patienten und ab wann müssen auch Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden weil der Patient sich selbst oder sogar die Allgemeinheit gefährdet (man denke zum Beispiel an psychisch Kranke).
Wie regelt man das alles?
Ich tendiere dabei dazu zu sagen die Regelungen sollten auf die größtmögliche Freiheit hin ausgelegt sein. Und wer diese Freiheit einschränken will (bzw muss), der muss das sehr gut begründen. Vor allem muss er auch zeigen können, dass es keine andere Möglichkeit gibt. Das sehe ich hier in der Situation die wir gerade besprechen aber als nicht gegeben an.