"Veröffentlichung nicht ausgeschlossen! Neuer Innenminister will AfD-Bericht prüfen
Anders als seine Vorgängerin will der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Bericht des Verfassungsschutzes (BfV) zur AfD fachlich prüfen lassen.
…
Auf die Frage, ob er den Bericht des Verfassungsschutzes zur AfD veröffentlichen werde, sagt Dobrindt, dass er sich „im Detail“ anschauen werde, „wie man heutzutage damit umgehen muss“.
Heißt: Eine Veröffentlichung des 1100-Seiten-Papiers ist nicht ausgeschlossen!"
Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/vero ... 13ef60de9f
Wachsende AfD kann die Demokratie abschaffen
Gerade gelesen:
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
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Bild? Wow!
Im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2024 findet sich ein konkretes Beispiel für derartige verfassungsfeindliche Absichten:Consul hat geschrieben : ↑So 4. Mai 2025, 20:21Wie gesagt, der eine Punkt, worin ich Murswiek auf jeden Fall zustimme, ist dieser:
"Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heißt – ein ethnisch-kulturellen Volksverständnis ist per se nicht verfassungsfeindlich und verletzt insbesondere nicht die Menschenwürde."
Das heißt, die Behauptung, das deutsche Staatsvolk (im politisch-juristischen Sinn) sei nicht mit dem deutschen Stammvolk (im ethnisch-kulturellen Sinn) identisch, ist nicht verfassungsfeindlich, solange sie nicht mit der Forderung nach einer grundsätzlichen rechtlichen Ungleichbehandlung nichtdeutschstämmiger deutscher Staatsbürger einhergeht.
"Die „JA Bayern“ veranstaltete am 8. Juni in Nürnberg eine Strategietagung, zu der Redner aus der AfD und dem sog. „Vorfeld“ der Partei eingeladen waren. In thematischen Zusammenhang mit der Abschiebung von Personen sagte ein Redner des „Vorfeldes“:
—
»Also was wir zum Beispiel am Anfang hatten, diese Diskussion, weil wenn es darum ging, die Deutschen, die eine Staatsbürgerschaft hatten, aber ausländischer Herkunft waren, und die wir für nicht integriert halten, abzuschieben. Das ist jetzt nicht möglich und wir können uns jetzt die ganze Zeit darüber Gedanken machen, welche Gesetze wir einführen könnten, damit sich das mal ändert. Das Problem ist, die Macht, die wir bräuchten, um diese Gesetze zu ändern, würde an sich ausreichen, dafür, dass wir diese Gesetze gar nicht bräuchten. Also wenn wir 60 Prozent im Land haben, und das Militär uns gehorcht und die Polizei uns hörig ist, dann brauchen wir kein Gesetz. Dann ist die Ansage klar, ihr geht jetzt oder sonst. Könnte man dann einfach sagen. Also man kann dann pro Forma auch ein Gesetz verabschieden. Aber es ist ja klar, erst muss die Macht gestellt werden.«
—
Aus dem Kontext des Vortrags ergibt sich, dass der Gastredner der JA-Strategietagung mit „wir“ sich selbst und die Partei meint. Folglich wären seiner Auffassung nach im Falle einer Alleinregierung der AfD Gesetzesänderungen zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund gar nicht mehr notwendig, weil solche Maßnahmen dann auch ohne Rechtsgrundlage erfolgen könnten. Im Hinblick auf den ohnehin bereits verfassungsfeindlichen Vorschlag, deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund abzuschieben, regte der Gastredner zur Durchsetzung dieses politischen Ziels auch eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips an."
Quelle: Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 190-1)
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„Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen“, schrieb Höcke auf X, kurze Zeit später löschte er seinen Beitrag allerdings wieder, laut Tagesspiegel.
CDU-Politiker gegen Verbot und Streichung von staatlichen Mitteln
Zurückhaltender äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm. „Es bedarf in jeglicher Hinsicht eines kritischen Umgangs mit der AfD“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Staatliche Mittel müssten der Partei jedoch nicht gestrichen werden.
Solange die AfD an Wahlen teilnimmt, stehen ihr auch die entsprechenden Rechte auf staatliche Zuschüsse zu. Mehr aber auch nicht“, sagte Throm. Auch ein Verbotsverfahren bewertete der CDU-Innenpolitiker skeptisch. Die AfD müsse „politisch bekämpft werden“, betonte er.
https://www.ksta.de/politik/ricarda-lan ... rd-1017132
Solche Stellungnahmen waren zu erwarten. Man stelle sich vor, es würde sich um eine linke, oder sogar um kommunistische Partei handeln, die so viel Stimmen erhält, wie die AfD. Die CDU wären die ersten, die nach einem Verbot rufen würden.
"Politisch bekämpfen", das macht doch keine Partei bislang. Und unter Politisch bekämpfen wird wohl gemeint, dass man die Thesen der AfD übernimmt, weil man denkt, dann braucht keiner mehr die AfD zu wählen.
Das hat ja bei der Bundestagswahl schon nicht funktioniert. Es ist in meinen Augen auch eine falsche Herangehensweise. Viele Thesen und Ansichten der AfD werden nicht dadurch besser, dass diese durch die CDU oder eine andere Partei ausgeführt werden.
Zurückhaltender äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alexander Throm. „Es bedarf in jeglicher Hinsicht eines kritischen Umgangs mit der AfD“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Staatliche Mittel müssten der Partei jedoch nicht gestrichen werden.
Solange die AfD an Wahlen teilnimmt, stehen ihr auch die entsprechenden Rechte auf staatliche Zuschüsse zu. Mehr aber auch nicht“, sagte Throm. Auch ein Verbotsverfahren bewertete der CDU-Innenpolitiker skeptisch. Die AfD müsse „politisch bekämpft werden“, betonte er.
https://www.ksta.de/politik/ricarda-lan ... rd-1017132
Solche Stellungnahmen waren zu erwarten. Man stelle sich vor, es würde sich um eine linke, oder sogar um kommunistische Partei handeln, die so viel Stimmen erhält, wie die AfD. Die CDU wären die ersten, die nach einem Verbot rufen würden.
"Politisch bekämpfen", das macht doch keine Partei bislang. Und unter Politisch bekämpfen wird wohl gemeint, dass man die Thesen der AfD übernimmt, weil man denkt, dann braucht keiner mehr die AfD zu wählen.
Das hat ja bei der Bundestagswahl schon nicht funktioniert. Es ist in meinen Augen auch eine falsche Herangehensweise. Viele Thesen und Ansichten der AfD werden nicht dadurch besser, dass diese durch die CDU oder eine andere Partei ausgeführt werden.
Der, die, das.
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Wer, wie, was?
Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm!
(Sesamstraße)
Eine politikgeschichtlich interessante Sache: Die linke, sozialliberale Koalition (SPD+FDP) wollte Anfang der 70er die Bezeichnung "Radikalismus" durch " Extremismus" ersetzen, damit die radikale, "fundamentalkritische" Neue Linke der 68er-Bewegung nicht grundsätzlich als verfassungsfeindlich gilt. – Die ihr ideologisch fernstehende, damals zur gleichen Zeit entstandene radikale Neue Rechte wollte sie offenkundig nicht vor der offiziellen Einstufung als verfassungsfeindlich bewahren.
(Fußnote: Die linksliberale FDP der 70er-Jahre mit ihren Freiburger Thesen unterschied sich deutlich von der heutigen rechtsliberalen oder libertären FDP.)
(Fußnote: Die linksliberale FDP der 70er-Jahre mit ihren Freiburger Thesen unterschied sich deutlich von der heutigen rechtsliberalen oder libertären FDP.)
Obwohl im offiziellen Sprachgebrauch des Verfassungsschutzes seither nur noch von Extremismus die Rede ist, so findet sich die (weiterhin umstrittene) Unterscheidung zwischen Extremismus und Radikalismus auch heute noch in der einschlägigen Fachliteratur—zum Beispiel:"Radikalismus oder Extremismus?
Es dauerte mehrere Jahre, bis die Terminologie vereinheitlicht wurde. In der wissenschaftlichen, publizistischen und politischen Auseinandersetzung mit NPD und APO hatte der Extremismusbegriff allmählich Übergewicht erlangt. Doch dürfte ein politischer Grund für den Wandel der offiziellen Sprache entscheidend gewesen sein. Nach Bildung der sozial-liberalen Koalition, die „mehr Demokratie wagen“ wollte, schien es aus Regierungssicht nicht länger opportun, jede Form linker Fundamentalkritik am Status quo mit dem Radikalismusbegriff ins verfassungsrechtliche Abseits zu rücken. Die Verwendung der Extremismusvokabel ermöglichte es, Verfassungsfeindschaft von einer im Rahmen der Verfassung legitimen Radikalkritik am Status quo begrifflich abzuheben. Dahinter stand das Kalkül, bei aller notwendigen Abgrenzung müsse der Versuch unternommen werden, Teile der studentischen Protestbewegung politisch zu integrieren.
Diese politische Absicht prägte die Auseinandersetzung um die Anwendung des Prinzips der Treuepflicht für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, an deren unveränderte Gültigkeit ein Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 erinnert hatte.47 Gegner sprachen meist vom „Radikalenerlass“, Anhänger eher vom „Extremistenbeschluss“. Die eine Formel unterstellte eine politische Hexenverfolgung, die andere betonte die verfassungsrechtliche Korrektheit. Auf Seiten der Union überwog gegenüber der von anarchistischen und marxistischen Ideen inspirierten studentischen Protestbewegung das Motiv der Ab- und Ausgrenzung. Hier hielt man länger an der älteren Diktion fest. Diese Einstellung äußerte sich etwa in einer Rede des CDUAbgeordneten Alfred Dregger im Hessischen Landtag vom 9. März 1972: „Wenn wir radikale Parteien und Organisationen ohne Verbot allein politisch bekämpfen wollen, dann ist dreierlei unentbehrlich: 1. die Solidarität der Demokraten, 2. die kompromisslose Abgrenzung der Demokraten von den Radikalen, 3. entschlossenes Handeln der Demokraten bei der Auseinandersetzung mit den Radikalen.“ Dregger mahnte Äquidistanz gegenüber den politischen Flügeln an: „Diese drei Voraussetzungen waren gegeben, als es darum ging, die NPD wieder aus den Parlamenten herauszubringen. Das führte zum Erfolg. Es wäre sehr schlimm, wenn diese Voraussetzungen bei der Bekämpfung der Linksradikalen nicht gegeben wären. Dafür gab und gibt es Symptome.“ Aus Dreggers Perspektive mochte die Unterscheidung zwischen Radikalen und Extremisten als Wortklauberei erscheinen und eine schleichende Preisgabe des Äquidistanzgebots signalisieren. Die Frontlinien im terminologischen Streit der Jahre 1972/73 verliefen indes uneinheitlich; mit „Radikalen“ und „Extremisten“ ging es wüst durcheinander, und nicht immer deutete die Verwendung der einen oder der anderen Parole auf die Zugehörigkeit zu diesem oder jenem politischen Lager hin.
Erst 1973 kam es zu einer offiziellen Sprachklärung auf Bundesebene. Das Bundesinnenministerium wechselte Anfang der siebziger Jahre die Terminologie im Umgang mit „verfassungsfeindlichen“ Bestrebungen. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1973 wurde der Begriff „radikal“ durch „extremistisch“ ersetzt. Bundesinnenminister Werner Maihofer, FDP-Politiker und angesehener Rechtsphilosoph, begründete dies wie folgt: „Der Begriff ‚extremistisch‘ trägt [...] der Tatsache Rechnung, dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine bestimmte nach allgemeinem Sprachgebrauch ‚radikale‘, das heißt eine bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind ‚extremistisch‘ und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den [...] Grundbestand unserer freiheitlich rechtsstaatlichen Verfassung richten.“
In ähnlicher Weise markierte Maihofer die begriffliche Differenz in einem Redebeitrag im Deutschen Bundestag in der Debatte um die Treuepflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes am 15. November 1974. Innerhalb der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes sei auch eine „radikale Kritik an unserer bestehenden Gesellschaftsordnung und geltenden Staatsverfassung“ nicht per se mit „Verfassungsfeindlichkeit gleichzusetzen“: „Es muss gerade in einer freiheitlichen Ordnung, um der Lebenskraft eben dieser Freiheit willen, in jeder nachwachsenden Generation immer wieder neu ein radikales Durchdenken über die Sinnerfülltheit und Zeitgemäßheit der gesellschaftlichen Verhältnisse geben. Auch wenn ich als Liberaler etwa ein solches radikales Nachdenken über eine ‚Vergesellschaftung der Produktionsmittel‘ mit allen politischen Leidenschaften bekämpfen würde, sie macht doch einen solchen Radikalen, der über das öffentlich nachdenkt, was nach Art. 15 unserer Verfassung mit einfacher Mehrheit des Bundestages jederzeit beschlossen werden könnte, nicht zu Extremisten, zum Verfassungsfeind.“ Die Grenze zwischen Radikalismus und Extremismus werde erst dann überschritten, wenn jener verfassungsrechtliche „Kernbestand“ verletzt sei, den das Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung umrissen habe: „Wer diese Grundwerte bekämpft, ist eben nicht nur Radikaler, sondern Extremist. Er stellt sich außerhalb des Bodens unseres Grundgesetzes“.
In einem wenig später erschienenen Lexikon-Beitrag definierte Maihofer den Extremismusbegriff wie folgt: „Als politischen Extremismus [...] bezeichnen wir verfassungsfeindliche Bestrebungen im Kampf gegen unsere ‚freiheitlich demokratische Grundordnung‘, sei es durch politische Parteien (Art. 21 GG), sei es durch politische Vereinigungen (Art. 9 GG), sei es durch unorganisierte politische Aktivitäten von einzelnen oder Gruppen (Art. 18 GG). Extremistische Bestrebungen richten sich dabei nicht notwendig gegen den Gesamtbestand unserer Verfassung, noch einfach gegen irgendwelche Einzelbestimmungen unseres Grundgesetzes, sondern gegen jenen Kernbestand unserer Staatsverfassung, den wir ‚freiheitliche demokratische Grundordnung‘ nennen.“ Für den Inhalt dieses Begriffs wurde auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Damit war eine offizielle Terminologie umrissen, die für die kommenden Jahrzehnte Bestand behalten sollte.
Die Verfassungsschutzberichte des Bundes (und der Länder, sofern diese eigene Berichte veröffentlichten) unterteilten „Extremismus“ in „Rechts-“ und „Linksextremismus“."
(Backes, Uwe. Politische Extreme: Eine Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2006. S. 197-9)
"Die extreme Rechte lehnt die wesentlichen Bestandteile der Demokratie, also Volkssouveränität und Mehrheitsprinzip, ab. Das berüchtigtste Beispiel dieser extremen Rechten ist der Faschismus, der den deutschen »Führer« Adolf Hitler und den italienischen »Duce« Benito Mussolini an die Macht brachte und für den schlimmsten Krieg der Menschheitsgeschichte verantwortlich war. Die radikale Rechte akzeptiert zwar die Kernelemente der Demokratie, nicht aber grundlegende Bestandteile der liberalen Demokratie, insbesondere Minderheitenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Beide Untergruppen lehnen den liberaldemokratischen Konsens der Nachkriegszeit ab, allerdings auf grundlegend unterschiedliche Art und Weise. Während sich die extreme Rechte als revolutionär versteht, ist die radikale Rechte eher reformistisch. Man könnte sagen, die radikale Rechte vertraut auf die Macht des Volkes, die extreme Rechte tut das nicht."
(Mudde, Cas. Rechtsaußen: Extreme und radikale Rechte in der heutigen Politik weltweit. Übers. v. Anne Emmert. Bonn: Dietz, 2020. S. 20)
Was den Aspekt der Gewalt betrifft, so ist zwischen einem Extremismus/Radikalismus der Ziele und einem Extremismus/Radikalismus der Mittel zu unterscheiden. Letzterer schließt Ersteren ein, aber Ersterer schließt Letzteren nicht ein; denn es gibt sowohl einen gewalttätigen, illegalistisch-terroristisch verfahrenden Ziel-Extremismus als auch einen gewaltlosen, legalistisch-institutionalistisch verfahrenden Ziel-Extremismus."Radikalismus
Der Begriff des Radikalismus bezeichnet eine Überzeugung, die an den Grundzügen bzw. Wurzeln einer politischen oder religiösen Einstellung ansetzt, beziehungsweise wahrgenommene Probleme an der Wurzel bekämpfen möchte. Die allgemeinen Bedeutungen von radikal sind "gründlich", "kompromisslos", "scharf" oder auch "unerbittlich". Die politische Verwendung des Begriffes unterliegt sozialen und ideologischen Interpretationen, die je nach gewollter Ausrichtung positiv oder negativ ausfallen. Positiv wird der Begriff dann aufgefasst, wenn er mit "unbeirrt", "konsequent" oder "mit vollem Einsatz" konnotiert wird. Negativ ausgelegt bezeichnet er eine Haltung, die keine Abweichung der eigenen Meinung durch sein Gegenüber duldet. Obwohl der Begriff sehr häufig verwendet wird, wird er unterschiedlich aufgefasst. Vertreter radikaler Ansichten bewegen sich regelmäßig am rechten oder linken Rand des demokratischen Parteienspektrums und stellen demokratische Prinzipien zuweilen in Frage, setzen sie in Kontext aktueller Prozesse und diskutieren sie aus. Rechts- oder linksradikale Anhänger wollen den Rechtsstaat und seine Statuten jedoch nicht beseitigen oder vernichten. Sie grenzen sich zu extremistischen Bestrebungen dadurch ab, dass sie sich innerhalb des demokratischen Spektrums bewegen und keine Gewaltlegitimation zur Erreichung von Zielen oder zur Durchsetzung der eigenen Ansichten kennen. Vielmehr sind sie als Erscheinung gesellschaftlicher und politischer Diversität zu begreifen. Radikale zwingen nicht, sie insistieren und versuchen zu überzeugen. Damit sind Radikale und Extremisten nicht gleichzusetzen. Häufig ist die ideologische Grenze zum extremistischen Spektrum jedoch fließend. Sie wird schließlich dann überschritten, wenn illegitime Mittel angewandt werden und sich die Anhänger einer radikalen Ideologie gegen die Verfassungsgrundsätze richten. Radikalismus und Radikalisierung als Prozess zum
Extremismus müssen ebenfalls voneinander abgegrenzt werden."
(Dienstbühl, Dorothee. Extremismus und Radikalisierung: Kriminologisches Handbuch zur aktuellen Sicherheitslage. Stuttgart: Boorberg, 2019. S. 71-2)
"Extremismus
In Abgrenzung zum Radikalismus kennzeichnet Extremismus, wie zuvor dargestellt, eine Einstellung, die Gewalt legitimiert oder zumindest billigt, um die eigenen Überzeugungen durchzusetzen. Der Grad, den diese Gewalt einnehmen muss, ist allerdings auch in der Praxis heftig umstritten. Denn es stellt sich die Frage, ob bereits die Betonung von Gewalt (beispielsweise in Schriften) und ab wann Einstellungen bezüglich Gewalt als ein Merkmal des Extremismus begriffen werden könnten. Ein zweifelsfreier Unterschied zum Radikalismus besteht in der Bereitschaft, rechtsstaatliche Grenzen zu durchbrechen, um die eigenen Ziele durchzusetzen. Menschen, die eine politisch und/oder religiös extremistische Ideologie vertreten, stehen der freiheitlich demokratischen Grundordnung feindlich gegenüber. Ihr Ziel ist es, diese abzuschaffen und durch eigene Normen und Werte zu ersetzen. Somit sind der Staat selbst und sämtliche Institutionen bereits Bestandteil des Feindbildes. Extremismus stellt somit die Antithese des demokratischen Verfassungsstaates dar, der auf Pluralismus, Gewaltenteilung und der grundgesetzlich verbürgten Akzeptanz der Menschenrechte basiert. Die Existenz extremistischer Strömungen ist eine Normalität in westlichen Demokratien des 21. Jahrhunderts. Eine weit verbreitete Ansicht definiert die Bewegung weg von den Rindern hin zur "normalen" politischen Mitte als Bestrebungen, die sie in ihrer Substanz bedrohen. Als extremistisch werden somit die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Deshalb bestehen die Aufgaben des Verfassungsschutzes nach eigenem Verständnis darin, solche Bestrebungen zu verhindern, "die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO), den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintrichtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben". Dies ist extremen Ideologien, gleich welcher Couleur, gemein: sie werden als Antithese zum demokratischen Verfassungsstaat betrachtet. Gleichzeitig stehen sich die Extreme (z. B. rechts/links) feindlich gegenüber und üben gegeneinander Gewalt aus. Die Benennung insbesondere politischer Ideologien basiert auf der Vorstellung, dass sich in der Mitte des politischen Spektrums die zentralen Bestandteile der demokratischen Ordnung und des Staates befinden. Diese werden von den vertretenen Ideologien des politischen Randes bedroht."
(Dienstbühl, Dorothee. Extremismus und Radikalisierung: Kriminologisches Handbuch zur aktuellen Sicherheitslage. Stuttgart: Boorberg, 2019. S. 72-3)
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
Wie reagieren die Betroffenen auf die offizielle Einstufung als (links-/rechts-)extremistisch?
"Negative Verfassungsbegriffe sind zumeist Fremdbezeichnungen, d. h. sie dienen zur Etikettierung von politischen Meinungen, Handlungsformen und Akteuren, von denen man sich scharf abgrenzt. Sie sind daher auch stets Mittel in politischen Auseinandersetzungen, also Kampfvokabeln, die im Rahmen einer Benennungsstrategie („Naming“) der abwertenden Kennzeichnung politischer Kontrahenten dienen. Sie sind Stigmaworte, mit denen politische Legitimitätsgrenzen markiert, Unwerturteile ausgesprochen, Gefahren benannt werden. Die Zurschaustellung des Extremen ist Teil von Normalisierungsdiskursen, in denen die Mehrheitsgesellschaft ihre Normalität und Mitte permanent reflektiert. In Normalisierungsdiskursen gelangen oft kulturelle Machtkämpfe zum Ausdruck, in denen politisch missliebige Kontrahenten an den Pranger gestellt werden. Nicht immer sind die Werte des systemnotwendigen politischen Minimalkonsenses tatsächlich verletzt.
Die Verwendung des Stigmaworts „Extremismus“ von Seiten einer politischen Mehrheitskultur schafft das, was Reinhart Koselleck eine „asymmetrische“ Sprachsituation genannt hat: Die Bezeichneten können die ihnen zugedachte Etikettierung nicht hinnehmen, distanzieren sich von der Fremdbezeichnung, bezweifeln die Tragfähigkeit ihres Inhalts, streichen ihren denunziatorischen Charakter heraus und bestreiten ihre wissenschaftliche Begründungsfähigkeit. Mitunter werden gar juristische Auseinandersetzungen um die Verwendung politischer Stigmaworte geführt. So hat der französische Front national (FN) des Nationalpopulisten Jean-Marie Le Pen gegen die Einstufung als „extrême droite“ durch die Presse prozessiert, da die Vokabel Gewalttätigkeit suggeriere.
Anders als im Falle des FN wählen die negativ Etikettierten gelegentlich eine andere Strategie, indem sie den Sinn des Etiketts ins Gegenteil verkehren. Aus einer negativen Fremdbezeichnung wird dann eine positive Selbstbezeichnung. Ein Beispiel aus den Monaten nach dem Ende des Ersten Weltkriegs: Die Herausgeber einer „gut-französischen extremistischen Wochenzeitung“ („Hebdomadaire extrémiste bien français“) teilten ihren Lesern hocherfreut mit, der „Extremismus“ sei in Frankreich glücklicherweise mächtiger als im Lande des unglücklichen Liebknecht: „Heureusement que notre extrémisme est plus puissant qu’au pays de l’infortuné Liebknecht“. Eine andere Sprachstrategie der Stigmatisierten besteht darin, den Spieß umzudrehen und die negative Fremdbezeichnung auf die Bezeichnenden anzuwenden. Mit dieser Absicht wird die Wendung vom „Extremismus der Mitte“ gelegentlich bemüht. Die Strategie der Wiederherstellung von Symmetrie in der Sprachsituation hat indes nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Bezeichneten oder Bezeichnenden über gesellschaftliche Definitionsmacht verfügen.
Die Begriffsgeschichte der „Extreme“ und des „Extremismus“ belegt deren Variabilität und Kontextabhängigkeit, die im äußersten Fall so weit führen kann, dass als Ausdruck einer „goldenen Mitte“ gilt, was zuvor als extrem bekämpft worden war. Die an das Bild von der Mitte und den Extremen geknüpften Inhalte waren häufigen Veränderungen unterworfen und umfassen schon deshalb widersprüchliche Ideen und Anschauungen, weil die politischen Kontrahenten den auf sie gemünzten Begriff zuweilen aufgreifen und mit anderen Bedeutungen füllen."
(Backes, Uwe. Politische Extreme: Eine Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2006. S. 236-7)
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
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Hans-Thomas Tillschneider (AfD Sachsen-Anhalt): „Der Begriff ‚Umvolkung‘ ist kein Nazi-Sprech, sondern ein treffender und sachangemessener Begriff für das, was gerade in unserem Land geschieht.
In Sachen politologische Terminologie:
Eine rechtsextreme Partei oder Ideologie gehört zur äußersten Rechten. Diese beginnt aber innerhalb des linearen Spektrums politischer Ideologien nicht direkt nach der mittleren Rechten (konservativer Liberalismus à la heutige FDP + liberaler Konservatismus à la CDU/CSU), denn zwischen dieser und der äußersten Rechten gibt es noch eine äußere Rechte. Man kann Letztere rechtsradikal nennen und Erstere rechtsextrem, wobei sich die Politologen über diese Unterscheidung streiten.
Wenn man die mittlere, gemäßigte Rechte als zentrale Rechte bezeichnet, dann kann man die Rechte daneben als dezentrale Rechte bezeichnen, und innerhalb der dezentralen Rechten zwischen einer extrem-dezentralen Rechten und einer nichtextrem-dezentralen Rechten unterscheiden.
Wenn die AfD als rechtsextreme Partei und damit als Teil der äußersten/extremen Rechten gilt, dann steht sie auf einer Stufe mit der NSDAP. Aber ist die AfD tatsächlich eine Art NSDAP 2.0? Nein, ist sie nicht! Man müsste zur Hervorhebung der relevanten Unterschiede also sagen, dass die NSDAP rechtsextremer ist als die AfD, bzw. dass die AfD weniger rechtsextrem ist als die NSDAP – wobei hier das sprachliche Problem mit der Steigerung bzw. Abschwächung eines Superlativs auftritt.
Das deutsche Adjektiv "extrem" geht etymologisch auf den Superlativ des lateinischen Adjektivs "exter(us)" zurück. Streng genommen ist eine Steigerung von "extrem" als Superlativ sprachlich widersinnig, und dennoch finden sich die Wörter "extremer" und "(am) extremst(en)" im deutschen Sprachgebrauch."exter u. exterus, a, um (v. ex), außen befindlich, auswärtig, äußerlich, I) Positiv: … – II) Compar. exterior… – III) Superl. A) extremus, a, um, der äußerste, 1) eig., subst. extremum, i, n., das Äußerste… – Dah. a) der äußerste, letzte… – und der entfernteste der Gegend nach… – subst., extremum, i, n., das Äußerste, Letzte, das Ende"
Georges: http://www.zeno.org/Georges-1913/A/exter?hl=exter
Eine rechtsextreme Partei oder Ideologie gehört zur äußersten Rechten. Diese beginnt aber innerhalb des linearen Spektrums politischer Ideologien nicht direkt nach der mittleren Rechten (konservativer Liberalismus à la heutige FDP + liberaler Konservatismus à la CDU/CSU), denn zwischen dieser und der äußersten Rechten gibt es noch eine äußere Rechte. Man kann Letztere rechtsradikal nennen und Erstere rechtsextrem, wobei sich die Politologen über diese Unterscheidung streiten.
Wenn man die mittlere, gemäßigte Rechte als zentrale Rechte bezeichnet, dann kann man die Rechte daneben als dezentrale Rechte bezeichnen, und innerhalb der dezentralen Rechten zwischen einer extrem-dezentralen Rechten und einer nichtextrem-dezentralen Rechten unterscheiden.
Wenn die AfD als rechtsextreme Partei und damit als Teil der äußersten/extremen Rechten gilt, dann steht sie auf einer Stufe mit der NSDAP. Aber ist die AfD tatsächlich eine Art NSDAP 2.0? Nein, ist sie nicht! Man müsste zur Hervorhebung der relevanten Unterschiede also sagen, dass die NSDAP rechtsextremer ist als die AfD, bzw. dass die AfD weniger rechtsextrem ist als die NSDAP – wobei hier das sprachliche Problem mit der Steigerung bzw. Abschwächung eines Superlativs auftritt.
"[D]er Superlativ „Extremismus“ [bereitet] Probleme, wenn es darum geht, Abstufungen innerhalb eines Spektrums systemfeindlicher Phänomene vorzunehmen."
(Backes, Uwe. Politische Extreme: Eine Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2006. S. 221)
"Wer die Begriffsgeschichte der politischen „Extreme“ und des „Extremismus“ Revue passieren lässt, vermag eine Reihe struktureller Merkmale zu benennen. „Extrem“ und „Extremismus“ bezeichnen ein Äußerstes. Über das Extrem hinaus gibt es nichts mehr; Extreme sind nicht steigerbar, verkörpern etwas Unüberbietbares, Unüberschreitbares. Die Aussagen „A ist extremer als B“ oder „C ist der extremste Wert“ widersprechen somit der dem Begriff innewohnenden Logik.
Extreme kann man sich räumlich als Enden einer Strecke, ebenso gut aber als Grenzlinie einer kreisförmigen Fläche oder gar als Oberfläche einer Kugel denken. Ob in ein-, zwei- oder dreidimensionaler Betrachtung: In allen diesen Fällen lässt sich eine „Mitte“ bestimmen, die von den Extrempunkten gleich weit entfernt ist. Das Prinzip der Äquidistanz ist also dem Bild von der Mitte und den Extremen inhärent."
(Backes, Uwe. Politische Extreme: Eine Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2006. S. 235)
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„Das große Problem ist, dass Hitler als absolut böse dargestellt wird. Aber selbstverständlich wissen wir, dass es in der Geschichte kein Schwarz und Weiß gibt.“
(Björn Höcke)
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„Die AfD hat erfolgreich den Bundestag gestürmt. [...] Die nächste Phase im Krieg gegen dieses widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nimmt nun ihren Anfang. [...] Das Ende der Linken und dieses antideutschen Systems ist gekommen.“ (Facebook-Post der AfD Salzgitter)
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"Unsere deutsche Volksgemeinschaft ist krank. Sie leidet an Altparteien, Diarrhö, Gutmenscheritis, links-grün-versifften 68ern, und durch Merkel versiffte, aufgelöste Außenhaut. Unser Deutschland leidet unter einem Befall von Schmarotzern und Parasiten, welche dem deutschen Volk das Fleisch von den Knochen fressen will." (Thomas Goebel, AfD-Sachsen)
Das ist die altbekannte Unterstellung, dass für den faktischen demo-/ethnographischen Wandel die gezielte Umsetzung eines linksideologischen Programms zum "Großen Austausch" ("Le grand remplacement", Renaud Camus) des deutschen Stammvolkes, der "Blutsdeutschen" gegen andere, fremde (nichtweiße, nichtchristliche) Völker verantwortlich ist.Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Mo 5. Mai 2025, 17:30Hans-Thomas Tillschneider (AfD Sachsen-Anhalt): „Der Begriff ‚Umvolkung‘ ist kein Nazi-Sprech, sondern ein treffender und sachangemessener Begriff für das, was gerade in unserem Land geschieht.
In einem Punkt haben die Rechten allerdings recht: Der enorme Anstieg des Anteils der Nichtdeutschstämmigen (Personen mit Migrationshintergrund) in der Bevölkerung Deutschlands ist kein reines Naturereignis, das wie eine Sonnenfinsternis ohne irgendeinen ideologisch-politischen Einfluss stattfindet; denn die (auch von Christdemokraten) praktizierte linke Politik der offenen Grenzen mit ihren involvierten und motivierenden ideologischen Ismen (Liberalismus, Humanitarismus, Kosmopolitismus, Multikulturalismus, "woker" Kultursozialismus, Antinationalismus) spielt dabei durchaus eine ursächliche Rolle. Das ist eine Tatsache und noch kein rechtes verschwörungstheoretisches Märchen vom "Großen Austausch".
Wie man diese Tatsache für sich ethisch-politisch bewertet, ist eine andere Frage.
Es ist beispielsweise eine Tatsache, dass ich als deutschstämmiger Deutscher in meiner Heimatstadt Nürnberg nun zu einer ethnischen/nationalen Minderheit gehöre, weil der Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund auf über 50% gestiegen ist (51,6 %, Stand 12/24). Ist mir das gleichgültig oder finde ich es gut? – Nein! (Trotzdem werde ich nicht die AfD wählen.)
Zuletzt geändert von Consul am Mo 5. Mai 2025, 19:19, insgesamt 3-mal geändert.
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
Was ist deiner Meinung nach die richtige Herangehensweise? Etwa eine unbeirrbare Fortführung der linken Politik der offenen Grenzen?Stefanie hat geschrieben : ↑Mo 5. Mai 2025, 13:45"Politisch bekämpfen", das macht doch keine Partei bislang. Und unter Politisch bekämpfen wird wohl gemeint, dass man die Thesen der AfD übernimmt, weil man denkt, dann braucht keiner mehr die AfD zu wählen.
Das hat ja bei der Bundestagswahl schon nicht funktioniert. Es ist in meinen Augen auch eine falsche Herangehensweise. Viele Thesen und Ansichten der AfD werden nicht dadurch besser, dass diese durch die CDU oder eine andere Partei ausgeführt werden.
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
Ich würde außerdem gerne all die Originalzitate von AfDlern im Verfassungsschutz-Gutachten lesen. Ich fordere dessen Veröffentlichung!
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
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Man findet online unglaublich viele krasse Zitate.
Das Googeln nach Goebel hat mich zu dieser Website geführt: https://afd-verbot.de/Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Mo 5. Mai 2025, 18:33"Unsere deutsche Volksgemeinschaft ist krank. Sie leidet an Altparteien, Diarrhö, Gutmenscheritis, links-grün-versifften 68ern, und durch Merkel versiffte, aufgelöste Außenhaut. Unser Deutschland leidet unter einem Befall von Schmarotzern und Parasiten, welche dem deutschen Volk das Fleisch von den Knochen fressen will." (Thomas Goebel, AfD-Sachsen)
"Wir haben 2.400 Beweise für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der „AfD“ gesammelt. Damit dürfte der Antrag auf das Parteiverbot erheblich beschleunigt werden. Wir betreiben hier das weltweit umfangreichste Archiv zur "AfD"."
"Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst." – Juliane Werding
- Jörn Budesheim
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Genau, es gibt noch viele andere Seiten, aber diese scheint ziemlich systematisch zu sammeln – vor allem mit Fokus auf Zitaten.
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