Wahlrecht für Kinder und Jugendliche
- Jörn Budesheim
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Regeln (z.B.: alle ab 14 dürfen wählen) sind immer auch Abstraktionen, die vom je realen Einzel-Fall absehen. Deswegen kam ja auch die Idee der Prüfung ins Spiel, schätze ich. Solche Festlegungen (Alter der Wahlberechtigten) hab immer auch ein gewisses Moment der Willkürlichkeit. Manche könnten vielleicht schon mit 12 eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen, manche auch nicht mit 21 :-)