Es gilt allgemein: Wenn A und B räumlich (vollständig) getrennt sind, dann ist A nicht Teil von B, und B ist nicht Teil von A.
(Sowohl A als auch B ist allerdings Teil von A+B. Das Unterteil eines Bikinis ist nicht Teil des Unterteils, und das Oberteil ist nicht Teil des Unterteils; aber sowohl das Unterteil als auch das Oberteil ist Teil des Bikins = Unterteil + Oberteil.)
Ich kann dir leider nicht folgen.Dynamis hat geschrieben : ↑Fr 17. Apr 2026, 12:29Das Problem ist nur: Die siamesischen Zwillinge sind eben nicht räumlich getrennt. Da funktioniert dein Kriterium also nicht in deinem Sinne. Das ist wieder eines der Konsistenzprobleme, die du dir aufgrund deines vorherigen Pyrrhussieges eingekauft hast.
Ein für alle Mal: Wenn Cindys Beine gelähmt wären, dann wären sie immer noch ein Teil von ihr. Abigail und Britanny teilen sich ein Beinpaar (soweit ich es beurteilen kann); und wenn ihre Beine gelähmt wären, dann wären sie immer noch ein Teil von Abigail und ein Teil von Britanny.
Stimmt nicht, denn vor einer chirurgischen Trennung müssen sich die Mediziner sehr wohl mit der Frage befassen, wo innerhalb von A+B die Grenze zwischen A und B verläuft.Dynamis hat geschrieben : ↑Fr 17. Apr 2026, 12:29Deswegen ist es nicht verwunderlich, wenn du dieses Problem wegerklärst, indem du mir eine falsche Analogie vorwirfst: …
Dein Vorwurf, dass meine Analogie falsch sei, ist ein Beispiel für jenen Fehlschluss, der als Behauptung eines Sonderfalls bezeichnet wird: …
Wenn es allgemeine Kriterien dafür, wo die Grenzen zu ziehen sind, dann müssten diese Kriterien für den A+B-Körper genauso gelten wie für den C-Körper. Sonst sind es halt keine Kriterien, sondern nur willkürliche Setzungen. Dein Verweis auf die extreme Abnormalität des A+B-Körpers zeigt eigentlich nur, warum die Anatomie nicht für die Bestimmung dieser Kriterien geeignet ist. Üblicherweise ist die Anatomie eben nicht mit solchen Fällen wie dem A+B-Körper beschäftigt, deswegen stellen sich solche kriteriologische Fragen für Anatomen nicht. Und wenn es Chirurgen gibt, die tatsächlich damit beschäftigt sind Siamesische Zwillinge zu operieren, dann sind sie in erster Linie an medizinischen Problemen interessiert, die mit der hier verhandelten Fragestellung nichts zu tun haben.
* Wie gesagt, ich betrachte den organischen Körper A+B nicht als einen einzigen Organismus, sondern als einen partiell verschmolzenen Doppelorganismus.Dynamis hat geschrieben : ↑Fr 17. Apr 2026, 12:29Deine Position funktioniert eigentlich nur dadurch, dass du darauf verzichtest solche allgemeinen Kriterien anzugeben. Räumliche Getrenntheit wäre z.B. ein Kriterium, aber dann sind siamesische Zwillinge halt nicht räumlich getrennt und damit ein einheitliches Gebilde. Deswegen kommt bei dir dieses konzeptionelle Konstrukt heraus, welches ich als "Consul-Körper" bezeichne. Bei Menschen, die keine siamesischen Zwillinge sind, ist der Consul-Körper identisch mit dem, was die meisten Menschen vermutlich als "Organismus" bezeichnen würden. Und bei Siamesischen Zwillingen ist der Consul-Körper irgendetwas anderes und das bezeichnest du dann als "Organismus".
* Sowohl für den normalen Organismus C (Cindy) als auch für den abnormalen organischen Körper A+B (als Doppelorganismus) gilt, dass die ganze äußere Grenze entlang der Haut-Haar-Oberfläche verläuft.
* Der eine Teil der äußeren Grenze von A bzw. B fällt mit einem Teil der Haut-Haar-Oberfläche von A+B zusammen, und der andere Teil davon verläuft irgendwo innerhalb von A+B.
* Nein, C (als Ganzes) hat keine äußere Grenze, die (teilweise) innerhalb von C verläuft. Äußere Grenzen innerhalb von C sind keine Grenzen von C (als Ganzem), sondern von Teilen von C (wie ihrem Rumpf).Dynamis hat geschrieben : ↑Fr 17. Apr 2026, 12:29Deine Terminologie ist ein Quell unendlicher Überraschungen!Consul hat geschrieben : ↑Do 16. Apr 2026, 19:34Falls Cs Beine amputiert werden, dann verläuft danach ihre äußere Grenze teilweise dort, wo zuvor eine äußere Grenze zwischen ihrem Rumpf und ihren Beinen verlief, welche zugleich eine innere Grenze von C als vollständigem Organismus (samt Beinen) war.![]()
Wir lernen jetzt also, dass es auch bei C äußere Grenzen gibt, die innerhalb des C-Körpers verlaufen. Genauso, wie es beim A+B-Körper äußere Grenzen gibt, die innerhalb des Körpers verlaufen. So ganz blöde scheint meine Analogie also nicht zu sein.
* Die äußeren Grenzen innerhalb von A+B sind keine Grenzen von A+B, sondern von A bzw. B.
Die richtige Antwort lautet nein: Die untere Rumpfgrenze gehört definitiv nicht zur äußeren Grenze eines Menschen mit Beinen.Dynamis hat geschrieben : ↑Fr 17. Apr 2026, 12:29Die offene Frage ist jetzt eigentlich nur: Äußere Grenzen von was? Du sagst: Bei C sind es die äußeren Grenzen des Rumpfs. Die Frage kann allerdings aufgrund der Analogie nach wie vor begründet gestellt werden, ob es sich nicht auch um die äußeren Grenzen des Consul-Körpers (also um die äußeren Grenzen von dem, was du als "vollständiger Organismus" bezeichnest) handeln könnte.